1.
Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“
in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010)
soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert
werden. Das Änderungsverfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue
Hakeburg“ geführt werden.
Mit der
Änderung soll insbesondere die zulässige Nutzungsart für die Neue Hakeburg von
bisher „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ in „Wohnen“ geändert werden. Der Bebauungsplan
soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ ersetzen
und insoweit ändern.
2.
Der Gemeindevertretung sind
konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem
Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Ein Verfahren zur
1. Änderung steht kurz vor dem Abschluss. Ziel dieser Änderung war es, einen
Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes, im Bebauungsplan in seiner
ursprünglichen Fassung als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehene
Fläche „N 6“ bezeichnet, in eine Fläche für Stellplätze der Freien
Waldorfschule Kleinmachnow e.V. zu ändern.
Mit Schreiben vom
30.08.2012 trat die Eigentümerin der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer
Damm 185) mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für Burg
und Torhaus zu ändern und dazu ein Änderungsverfahren einzuleiten. Das
Verfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt
werden (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Der
Bebauungsplan trifft für den Bereich Neue Hakeburg folgende Festsetzungen zur
Nutzungsart:
Sondergebiet
SO 3 (Neue Hakeburg; vgl. Anl. 2,
B-Plan-Auszug), zulässig sind
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
Schank- und Speisewirtschaften
drei Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen
der Hotelnutzung dienende
Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen
die Hotelnutzung ergänzende Anlagen für
kulturelle Zwecke und
Sondergebiet
SO 4 (Torhaus am Zehlendorfer Damm), zulässig sind
der Hotelnutzung im SO 3 dienende
Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen
eine Wohnung
Anlagen für kulturelle Zwecke.
Die derzeitigen
Darstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow i. d. F. der 10. Änderung
vom 15.10.2009 können der Anl. 3
entnommen werden.
Als Voraussetzung für
die Festsetzung des Bebauungsplanes hatte die Gemeinde mit UR-Nr. Fl 104/2009
vom 7. Oktober 2009 einen städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümerin
geschlossen, in dem sich letztere zu Regelungen u. a. zur Erschließung, zu Geh-
und Radfahrrechten, zur Bebauung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
verpflichtete.
Bereits in der Sitzung
des Bauausschusses am 14.05.2012 hatte die Eigentümerin vorgetragen, dass sich
die angestrebte Nutzung als Hotel nicht realisieren lässt. Sie hat deshalb ein neues
Nutzungskonzept erarbeitet und der Gemeinde vorgelegt (vgl. Anl. 4).
Dieses Konzept sieht
insbesondere vor, dass auf vormals beabsichtigte umfangreiche bauliche
Erweiterungen (insbesondere: „Boardinghouse“ westlich der Burg, Gastgarten
südlich der Burg, Stellplätze auf der Fläche G 10 östlich der Burg)
nunmehr verzichtet werden soll. Anstelle einer Hotelnutzung ist eine
Wohnnutzung angestrebt. Wie von Mitgliedern des Bauausschusses am 14.05.2012
angeregt, fand in der Zwischenzeit auch eine erste Abstimmung mit dem Landkreis
als der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde statt.
Damit
die angestrebte (reine) Wohnnutzung planungsrechtlich zulässig wird, sind eine
Anpassung des städtebaulichen Vertrages sowie die Änderung des Flächennutzungs-
und des Bebauungsplanes erforderlich. Die Grundstückseigentümerin hat eine Übernahme
der in diesem Zusammenhang anfallenden erforderlichen, insbesondere
stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine Kosten für die
erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen.
Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“
2)
B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner
rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
3)
Flächennutzungsplan i.d.F. der
10. Änderung vom 15.10.2009, Auszug
4)
Antrag der Grundstückseigentümerin vom
30.08.2012 mit Aktennotiz Abstimmungsgespräch Landkreis/Untere
Denkmalschutzbehörde u. Nutzungskonzept Neue Hakeburg