1.
Die
Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ geprüft. Das Ergebnis
ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu
setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis
geführt haben.
Hinweis: Das
Bebauungsplan-Verfahren wird nach dem BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
v. 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509) –BauGB- durchgeführt.
Die Gemeindevertretung beschloss am 16.06.2011, ein Verfahren
zur Änderung des am 16.11.2007 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033
„Bürgerhaussiedlung Süd“ einzuleiten (vgl. Anl. 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Mit der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-033 sollen straßenseitige eingeschossige Anbauten
planungsrechtlich zulässig werden, auch wenn diese die festgesetzte vordere Baugrenze
– in begrenztem Umfang – überschreiten. Solche Anbauten sind schon bisher im
Plangebiet vorhanden, wurden im Bebauungsplan in seiner rechtswirksamen Fassung
aber seinerzeit nicht berücksichtigt.
Die Änderung erfolgt im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, von einer Umweltprüfung gemäß §
2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen. Auch auf frühzeitige Beteiligungen der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden (Träger öffentlicher
Belange) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet.
Mit DS-Nr. 200/11 vom
09.02.2012 billigte die Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) erfolgte im
Zeitraum vom 10.09. bis einschließlich 12.10.2012. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gingen jedoch nicht ein (vgl. Anl. 2).
Weiterhin wurden die
Behörden/ Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt, deren Aufgabenbereiche
durch die Änderung des Bebauungsplanes tatsächlich berührt sind. Beteiligt und
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten wurden 28 TöB mit
Schreiben vom 28.09.2012. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anl. 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
„Bürgerhaussiedlung Süd“
Abwägungsmaterialien:
2.
Beteiligung
der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 10.09.2012 – 12.10.2012)
3.
Beteiligung
der Behörden/Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Oktober/November 2012)