Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 "Bürgerhaussiedlung Süd" (Textbebauungsplan)
Vorlage
DS-Nr. 167/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis geführt haben.

 

Hinweis: Das Bebauungsplan-Verfahren wird nach dem BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509) –BauGB- durchgeführt.


Die Gemeindevertretung beschloss am 16.06.2011, ein Verfahren zur Änderung des am 16.11.2007 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ einzuleiten (vgl. Anl. 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 sollen straßenseitige eingeschossige Anbauten planungsrechtlich zulässig werden, auch wenn diese die festgesetzte vordere Baugrenze – in begrenztem Umfang – überschreiten. Solche Anbauten sind schon bisher im Plangebiet vorhanden, wurden im Bebauungsplan in seiner rechtswirksamen Fassung aber seinerzeit nicht berücksichtigt.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen. Auch auf frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet.

Mit DS-Nr. 200/11 vom 09.02.2012 billigte die Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) erfolgte im Zeitraum vom 10.09. bis einschließlich 12.10.2012. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen jedoch nicht ein (vgl. Anl. 2).

Weiterhin wurden die Behörden/ Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt, deren Aufgabenbereiche durch die Änderung des Bebauungsplanes tatsächlich berührt sind. Beteiligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten wurden 28 TöB mit Schreiben vom 28.09.2012. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anl. 3 dargestellten Form abgewogen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 1.049,58

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 1.049,58

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

Abwägungsmaterialien:

2.         Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 10.09.2012 – 12.10.2012)

3.         Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Oktober/November 2012)