1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches
in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
– BauGB – die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl.
Anlage 2 –
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.
Der
Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss)
sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung
des Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekannt zu
machen.
Die Gemeindevertretung hatte
am 16.06.2011 ein Verfahren zur 1. Änderung des am 16.11.2007 in Kraft
getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ eingeleitet
(vgl. Anl. 1, Abgrenzung des
Geltungsbereiches).
Auslöser für die
1. Änderung des Bebauungsplanes war der Antrag eines Grundstückseigentümers
am Steinweg, der im Jahr 1998 ohne Baugenehmigung einen straßenseitigen Anbau
errichtet hatte. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark war darauf aufmerksam
geworden und hatte 2010/11 ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Der Bauantrag, den der Eigentümer daraufhin nachträglich für den Anbau stellte,
kann jedoch ohne vorherige Änderung des Bebauungsplanes nicht genehmigt
werden.
Seinen Antrag auf Planänderung
begründete der Eigentümer damit, dass es im Geltungsbereich straßenseitig bereits
mehrere bauordnungsrechtlich genehmigte eingeschossige Anbauten gibt. Diese waren
vor 2007 – vor Inkrafttreten des B-Planes KLM-BP-033 – fertiggestellt worden
und überschreiten in begrenztem Umfang die festgesetzte vordere Baugrenze.
Solche Anbauten waren im Bebauungsplan in seiner rechtswirksamen Fassung
seinerzeit nicht berücksichtigt worden.
Die Gemeindevertretung hat
den Antrag als Anstoß genommen, die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet im
Hinblick auf Anbauten zu ändern.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes beschränkt sich auf eine klarstellende Formulierung zur
Abgrenzung des Geltungsbereiches und die bereits beschriebenen Regelungen zu straßenseitigen
Anbauten.
Nach Durchführung der
erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägung der eingegangen
Stellungnahmen der Behörden (Stellungnahmen der Öffentlichkeit, im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes, gingen nicht ein), kann die 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-033 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und in
Kraft gesetzt werden.
Hinweis: Die Begründung (Anl. 3) wird rechtzeitig vor der
Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2012 nachgereicht.
1. Abgrenzung des Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
2. Satzung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
3. Begründung
nur zur Information:
4. Bebauungsplan KLM-BP-033 i. d. F. der 1. Änderung (integrierte Fassung)