Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 "Bürgerhaussiedlung Süd" (Textbebauungsplan)
Vorlage
DS-Nr. 168/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl. Anlage 2 –
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

2.         Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Anga­ben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hatte am 16.06.2011 ein Verfahren zur 1. Änderung des am 16.11.2007 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ eingeleitet (vgl. Anl. 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Auslöser für die 1. Änderung des Bebauungsplanes war der Antrag eines Grundstücks­eigentümers am Steinweg, der im Jahr 1998 ohne Baugenehmigung einen straßenseitigen Anbau errichtet hatte. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark war darauf aufmerksam geworden und hatte 2010/11 ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Bauantrag, den der Eigentümer daraufhin nachträglich für den Anbau stellte, kann jedoch ohne vorherige Änderung des Bebau­ungsplanes nicht genehmigt werden.

Seinen Antrag auf Planänderung begründete der Eigentümer damit, dass es im Geltungsbereich straßenseitig bereits mehrere bauordnungsrechtlich genehmigte eingeschossige Anbauten gibt. Diese waren vor 2007 – vor Inkrafttreten des B-Planes KLM-BP-033 – fertiggestellt worden und über­schreiten in begrenztem Umfang die festgesetzte vordere Baugrenze. Solche Anbauten waren im Bebauungsplan in seiner rechtswirksamen Fassung seinerzeit nicht berücksichtigt worden.

Die Gemeindevertretung hat den Antrag als Anstoß genommen, die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet im Hinblick auf Anbauten zu ändern.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich auf eine klarstellende Formulierung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches und die bereits beschriebenen Regelungen zu straßenseitigen Anbauten.

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägung der eingegangen Stellungnahmen der Behörden (Stellungnahmen der Öffentlichkeit, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes, gingen nicht ein), kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.

Hinweis: Die Begründung (Anl. 3) wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2012 nachgereicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 1.049,58

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 1.049,58

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

2.         Satzung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033

3.         Begründung

nur zur Information:

4.         Bebauungsplan KLM-BP-033 i. d. F. der 1. Änderung (integrierte Fassung)