1.
Die
Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ‑ Klarstellungsatzung,
vgl. Anlage 1 ‑ wird
beschlossen. Die Erläuterungen – vgl. Anlage 2
– werden gebilligt.
2.
Der
Beschluss über die Klarstellungssatzung sowie Angaben darüber, an welchem Ort
und zu welchen Zeiten die Klarstellungssatzung sowie die Erläuterungen von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über deren Inhalt verlangt werden
kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung
am 31.03.2011 (DS-Nr. 061/11) die Neuaufstellung einer Satzung über die
Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet der Gemeinde
Kleinmachnow (Klarstellungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Baugesetzbuch (BauGB).
Die bisherige „(Klarstellungs-)
Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Festlegung der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile für das Gebiet der Gemarkung Kleinmachnow Flur 1 - 13“ die
im Oktober und ergänzend im November 1992 in der Kleinmachnower Zeitung
bekanntgemacht worden war, stellte sich nach eingehender rechtlicher Prüfung im
Jahr 2011 aufgrund eines Ausfertigungs- und Bekanntmachungsfehlers nachträglich
als von Beginn an unwirksam heraus.
Die neu erstellte Klarstellungssatzung (vgl. Anlage 1, Satzungstext mit Anlage,
Karte im Format DIN A 1) berücksichtigt insbesondere auch, dass das
Gemeindegebiet inzwischen mit einer Vielzahl an seither in Kraft getretenen
Bebauungsplänen überplant ist. Der Satzung sind Erläuterungen beigegeben (vgl. Anlage 2)
Entsprechend verbleiben nur wenige Flächen, bei
denen eine Klarstellung ihrer Zugehörigkeit zum „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“
erforderlich wurde.
Die neue Klarstellungssatzung stellt die
Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich nach § 34 BauGB klar.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m.
§ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist eine Genehmigung der Satzung
nicht erforderlich. Sie kann nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
vom Bürgermeister ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1.
Klarstellungssatzung
mit Anlage (Karte, Maßstab im Original: 1:10.000)
2.
Erläuterungen
zur Klarstellungssatzung