Betreff
Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Satzungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 169/12
Art
Beschlussvorlage

 

1.         Die Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ‑ Klarstellungsatzung, vgl. Anlage 1 ‑ wird beschlossen. Die Erläuterungen – vgl. Anlage 2 – werden gebilligt.

 

2.         Der Beschluss über die Klarstellungssatzung sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Klarstellungssatzung sowie die Erläuterungen von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über deren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.


 

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 31.03.2011 (DS-Nr. 061/11) die Neuaufstellung einer Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow (Klarstellungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die bisherige „(Klarstellungs-) Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für das Gebiet der Gemarkung Kleinmachnow Flur 1 - 13“ die im Oktober und ergänzend im November 1992 in der Kleinmachnower Zeitung bekanntgemacht worden war, stellte sich nach eingehender rechtlicher Prüfung im Jahr 2011 aufgrund eines Ausfertigungs- und Bekanntmachungsfehlers nachträglich als von Beginn an unwirksam heraus.

 

Die neu erstellte Klarstellungssatzung (vgl. Anlage 1, Satzungstext mit Anlage, Karte im Format DIN A 1) berücksichtigt insbesondere auch, dass das Gemeindegebiet inzwischen mit einer Vielzahl an seither in Kraft getretenen Bebauungsplänen überplant ist. Der Satzung sind Erläuterungen beigegeben (vgl. Anlage 2)

 

Entsprechend verbleiben nur wenige Flächen, bei denen eine Klarstellung ihrer Zugehörigkeit zum „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ erforderlich wurde.

 

Die neue Klarstellungssatzung stellt die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich nach § 34 BauGB klar.

 

Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist eine Genehmigung der Satzung nicht erforderlich. Sie kann nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom Bürgermeister ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 6.872,25

Budget/Teilhaushalt:

50/ 18

 Finanz-HH 2012

EURO: 6.872,25

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1.         Klarstellungssatzung mit Anlage (Karte, Maßstab im Original: 1:10.000)

2.         Erläuterungen zur Klarstellungssatzung