Der Beschluss DS-Nr. 106/12 vom 6. September
2012 wird wie folgt geändert:
Die gemäß Punkt 1 des vorgenannten
Beschlussvorschlages gewährte zweckgebundene Zuwendung wird nur unter der
Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass bis zum 30. Juni 2013 die unter
Punkt 2 des Beschlussvorschlages angesprochene Vergaberichtlinie
überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Die Gemeindevertretung hat am 6. September
mit DS-Nr. 106/12 beschlossen, der gewog (Gemeindliche
Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH) eine zweckgebundene Zuwendung zur
Errichtung von barrierefreiem Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Gemeinde zu
gewähren (vgl. Anlage, Drucksache,
ohne Anlagen).
Die zweckgebundene Zuwendung kann jedoch nur zur
Verfügung gestellt werden, wenn zuvor eine bereits im Entwurf vorliegende „Richtlinie
zur Vergabe von Wohnraum im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (Vergaberichtlinie)
überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen worden ist.
Die Überarbeitung und eine Billigung dieser
Vergaberichtlinie sollte nach derzeitiger Beschlusslage bis zum 31.12.2012
erfolgen. Da dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein wird, ist eine
Verlängerung der mit Maßgabe zur DS-Nr. 106/12 gesetzten Frist
erforderlich.
Vor dem Hintergrund des für das Kalenderjahr 2013
vorgesehenen Sitzungsplanes sollte die neue Frist so bemessen werden, dass
Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse ausreichend Zeit und Gelegenheit
haben, die dann überarbeitete Richtlinie zu diskutieren und abschließend zu
billigen. Als neuer Endtermin wird daher der 30. Juni 2013 festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Drucksache-Nr. 106/12
vom 06.09.2012 (mit Maßgabe)