Betreff
Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße, hier: Zuschuss der Gemeinde (Änderung des Beschlusses DS-Nr. 106/12 vom 6. September 2012)
Vorlage
DS-Nr. 172/12
Art
Beschlussvorlage

Der Beschluss DS-Nr. 106/12 vom 6. September 2012 wird wie folgt geändert:

Die gemäß Punkt 1 des vorgenannten Beschlussvorschlages gewährte zweckgebundene Zuwendung wird nur unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass bis zum 30. Juni 2013 die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angesprochene Vergaberichtlinie überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.


Die Gemeindevertretung hat am 6. September mit DS-Nr. 106/12 beschlossen, der gewog (Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH) eine zweckgebundene Zuwendung zur Errichtung von barrierefreiem Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Gemeinde zu gewähren (vgl. Anlage, Drucksache, ohne Anlagen).

 

Die zweckgebundene Zuwendung kann jedoch nur zur Verfügung gestellt werden, wenn zuvor eine bereits im Entwurf vorliegende „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (Vergaberichtlinie) überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen worden ist.

 

Die Überarbeitung und eine Billigung dieser Vergaberichtlinie sollte nach derzeitiger Beschlusslage bis zum 31.12.2012 erfolgen. Da dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein wird, ist eine Verlängerung der mit Maßgabe zur DS-Nr. 106/12 gesetzten Frist erforderlich.

 

Vor dem Hintergrund des für das Kalenderjahr 2013 vorgesehenen Sitzungsplanes sollte die neue Frist so bemessen werden, dass Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, die dann überarbeitete Richtlinie zu diskutieren und abschließend zu billigen. Als neuer Endtermin wird daher der 30. Juni 2013 festgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

 

Drucksache-Nr. 106/12 vom 06.09.2012 (mit Maßgabe)