Vorbemerkung
Basierend
auf der DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 „Grundsatzbeschluss Geh- und
Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld
und Heinrich-Hertz-Straße“ (s. Anlage 3)
ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung erarbeitet worden, der nachfolgendes
Bauprogramm vorsieht:
Gehwegbau
auf der nördlichen Seite:
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Bauanfang:
Heidefeld Einmündung Stolper Weg Bushaltestelle.
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Bauende:
Stolper Weg Einmündung Heinrich-Hertz-Straße.
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Verlauf:
der Gehweg wird auf dem Grundstück Verkehrsfläche Stolper Weg errichtet, mit
Ausnahme im Bereich der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm, dort verläuft der
Weg auf dem bereits angelegten Betriebsweg. Der Bereich der Unterquerung
Autobahn wird nicht ausgebaut, hier wird der Gehweg an den bereits vorhandenen Notsteg
mit einer Breite von 1,50 m beidseitig angebunden.
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Die
LSA an den Knoten Heidefeld/Stolper Weg und Stolper Weg/Dreilindener Weg werden
um je eine Fußgängerfurt erweitert. Die LSA Fahrenheitstraße, welche nicht in
Betrieb ist, wird nicht um eine Fußgängerfurt ergänzt, sondern die
oberirdischen Anlagen zurück gebaut.
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Regenentwässerung:
durch den Bau des Gehweges werden Teile der vorhandenen Regenwassermulde
zwischen Fahrenheitstraße und Heinrich-Hertz-Straße überbaut. In diesem Bereich
wird eine geschlossene Regenentwässerung errichtetet, die mittels
Drainageleitung und Muldensystem das Regenwasser zur Versickerung bringt.
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Straßenbeleuchtung:
die vorhandene Straßenbeleuchtung wird soweit wie möglich beibehalten, ein
Versetzen der Maste im Bereich zwischen Bordstein und Gehweg um wenige
Zentimeter zur Einreichung der Benutzbarkeit des Gehwegs wird durchgeführt
werden.
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Befestigungsmaterial:
um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird der Gehweg in Rechteckpflaster
aus Beton, Farbe grau hergestellt. Der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn
und Gehweg wird in Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit gepflastert.
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Der
notwendige Einbau von Hochborden wird in Weiterführung der vorhandenen
Hochbordanlage in Granitborden ausgeführt.
Markierung
von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn:
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auf
der Fahrbahn werden beidseitig Angebotsstreifen in einer Breite von 1,25 m als
Schutzstreifen mit Ausnahme der Bereiche LSA, Bushaltestellen, der
Autobahnunterführung und der Autobahnauffahrt markiert.
Die
dazugehörige Kostenberechnung weist Baukosten in Höhe von 329.155,90 € brutto
aus. Der Anteil der Kosten für die Angebotsmarkierung beträgt 13.800,00 €
netto/16.422,00 € brutto.
Beschlussvorschlag
1.
Die Angebotsstreifen
sollen zeitnah im Jahr 2013 markiert werden.
2.
Zur Umsetzung
der Maßnahme „Markierung der Angebotsstreifen“ sind im Haushaltsjahr 2013 die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,00 € außerplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
3.
Die Planung für
den Gehwegbau soll mit dem Ziel die Kosten zu senken, vertieft und überarbeitet
und danach erneut beraten werden.
Mit
DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 ist ein Grundsatzbeschluss zur Geh- und
Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld
und Heinrich-Hertz-Straße getroffen worden. Aufgrund dieses Beschlusses wurde
eine Entwurfsplanung beauftragt. Im Zuge dieser Ausarbeitung der
Entwurfsplanung musste festgestellt werden, dass entgegen der Kostenschätzung
in Höhe von 260.000,00 € die reinen Baukosten auf ca. 330.000,00 € steigen
werden. Neben der allgemeinen Kostenentwicklung sind vor allem zwei Positionen
dafür verantwortlich:
1.
Ergänzung/Umrüstung
der vorhandenen LSA-Anlagen Stolper Weg/Dreilindener Weg sowie Stolper
Weg/Heidefeld/Eichhörnchenweg, diese Mehrkosten belaufen sich auf ca. 30.000,00
€.
2.
Im
Zuge der Ausarbeitung der Entwurfsplanung wurde eine Vermessung im Bereich
Autobahnanschlussstelle durchgeführt, dabei wurde festgestellt, dass
Regenwasseranlagen der Autobahn betroffen sind, die für den Gehwegbau umgebaut
werden müssen. Dazu ist ein umfangreiches Antragsverfahren mit der
Autobahnverwaltung durchzuführen. Um diese Anlagen ändern zu dürfen, wird
vorgeschlagen, dass vorhandenes Regenwasser, welches sich derzeit in Mulden
sammelt und versickert in einem Drainagesystem zu fassen und zu versickern.
Ebenfalls notwendig wurde die Umgestaltung der Regenwasserentsorgung zwischen
Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg, hier müssen um die Auflagen der Unteren
Wasserbehörde einhalten zu können, ebenfalls umfangreiche Absetzanlagen mit
Muldensystem und Drainageversickerung errichtet werden. Die Mehrkosten belaufen
sich dafür auf ca. 45.000,00 €.
Des
Weiteren sind Teile der Straßenbeleuchtungsanlage geringfügig zu versetzen.
Diese notwendigen Baumaßnahmen konnten erst nach einer Bestandsvermessung erkannt
werden.
Der
nach der Entwurfsplanung zu errichtende Gehweg soll an der Buswartehalle
Eichhörnchenweg Höhe Stolper Weg beginnen und auf der nördlichen Seite bis zur
Heinrich-Hertz-Straße verlaufen. Dabei wird dieser größtenteils direkt an die
nördliche Fahrbahn der Straße Stolper Weg angeschlossen. Die Breite beträgt
1,50 m zuzüglich eines Sicherheitsstreifens von 50 cm zwischen Fahrbahn und
Gehweg und nördlich eines Bankettbereiches von ca. 1,00 m. Die in diesem
Bereich stehenden Gehölze werden entfernt bzw. im Bankettbereich werden
erhaltenswerte Gehölze, hier Bäume, so aufgeastet, dass diese die Fußgänger
beim Passieren nicht behindern. Um die bereits sehr gut angewachsenen Gehölze
im Seitenbereich des Stolper Weges auf Höhe der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer
Damm nicht fällen zu müssen, wurde der Gehweg in diesem Bereich auf dem
Betriebsweg der ehemaligen Deponie verlegt. Der Betriebsweg wird in diesem
Bereich mit einem Kalksteinschotterbelag verbessert, so dass er den
Anforderungen der Fußgänger und des Betriebsweges entspricht. Der Zaun um die
ehemalige Deponie wird dann um zwei Tore ergänzt und auf die nördliche Seite
des Gehweges versetzt.
Im
Bereich des Gehweges Stolper Weg befinden sich drei LSA-Anlagen. Die LSA-Anlagen
Dreilindener Weg sowie Heidefeld sollen um eine Fußgängerfurt ergänzt werden.
Die LSA-Anlage Fahrenheitstraße ist bei der derzeitigen und mittelfristigen
Planung nicht notwendig und die oberirdischen Anlagen sollen zurück gebaut
werden. Die Maste, die verwendbar sind, sollen für die Ergänzung der anderen
beiden LSA-Anlagen benutzt werden.
Der
Gehweg soll um Kosten zu sparen mit Rechteckpflaster aus Beton in der Farbe
grau und der Sicherheitsstreifen in der Farbe anthrazit befestigt werden. Die
Hochbordanlage, die teilweise ergänzt werden muss, soll sich an der vorhandenen
Hochbordanlage orientieren und somit in Granitborden ausgeführt werden. Der
Einsatz von anderen Materialien für die Gehwegbefestigung erhöht die Baukosten.
Bei Gehwegplatten ähnlich Steinweg würden sich die Baukosten um 40.000,00 €,
bei Befestigung in Asphalt würden sich die Baukosten um ca. 6.000,00 € erhöhen.
Die
Belange der Radfahrer werden durch die Markierung von zwei Angebotsstreifen, je
nach Zulässigkeit, auf der Fahrbahn berücksichtigt.
Bei
Beschließen des Bauprogrammes würde die Ausführungsplanung ca. zwei Monate
dauern, voraus gesetzt ist die Zustimmung des Autobahnamtes zur Verlegung der
Regenwasseranlagen. Die Bauzeit für den Gehweg würde ca. zwei Monate dauern.
Der Bau des Gehweges ist umlagepflichtig. Nach einer Rechtsauskunft der Rechtanwälte
LOH ist die Umlage nach KAG notwendig, anders als die erste Einschätzung im
Grundsatzbeschluss, die von einer Umlage nach BauGB/Ersterschließung mit 90 %
Beteiligung ausging. Dabei sind alle angrenzenden Grundstücke an den Kosten zu
beteiligen. Die Umlage beträgt nach erfolgter rechtlicher Bewertung gemäß gemeindlicher
Satzung für Hauptverkehrsstraßen 50 %.
Es
erscheint sinnvoll, dass wegen der hohen Baukosten die Planung für den
Gehwegbau überarbeitet wird, um die Kosten zu senken.
Diese
gesamte Investitionsmaßnahme ist nicht Gegenstand des Haushaltes 2013, da zur
Aufstellung des Haushaltes noch kein Errichtungsbeschluss vorlag. In der
Prioritätslist zum Haushalt 2013 war der Gehwegbau und die Markierung der
Angebotsstreifen unter der Priorität Stufe 4 vorgemerkt.
Anlagen
beschlussrelevant:
1.
Entwurfsplanung
Geh- und Radwegführung Stolper Weg vom Büro Merkel Ingenieur Consult aus
Potsdam vom 17.10.2012
2.
Kostenberechnung
(Massen- und Kostenermittlung) vom 30.10.2012
Anlage
zur Information:
3.
DS-Nr.
203/11 vom 09.02.2012