Betreff
Gehwegbau und Markierung Angebotsstreifen für Radfahrer entlang des Stolper Weges zwischen Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße
Vorlage
DS-Nr. 173/12
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung

Basierend auf der DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 „Grundsatzbeschluss Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße“ (s. Anlage 3) ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung erarbeitet worden, der nachfolgendes Bauprogramm vorsieht:

 

Gehwegbau auf der nördlichen Seite:

-           Bauanfang: Heidefeld Einmündung Stolper Weg Bushaltestelle.

-           Bauende: Stolper Weg Einmündung Heinrich-Hertz-Straße.

-           Verlauf: der Gehweg wird auf dem Grundstück Verkehrsfläche Stolper Weg errichtet, mit Ausnahme im Bereich der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm, dort verläuft der Weg auf dem bereits angelegten Betriebsweg. Der Bereich der Unterquerung Autobahn wird nicht ausgebaut, hier wird der Gehweg an den bereits vorhandenen Notsteg mit einer Breite von 1,50 m beidseitig angebunden.

-           Die LSA an den Knoten Heidefeld/Stolper Weg und Stolper Weg/Dreilindener Weg werden um je eine Fußgängerfurt erweitert. Die LSA Fahrenheitstraße, welche nicht in Betrieb ist, wird nicht um eine Fußgängerfurt ergänzt, sondern die oberirdischen Anlagen zurück gebaut.

-           Regenentwässerung: durch den Bau des Gehweges werden Teile der vorhandenen Regenwassermulde zwischen Fahrenheitstraße und Heinrich-Hertz-Straße überbaut. In diesem Bereich wird eine geschlossene Regenentwässerung errichtetet, die mittels Drainageleitung und Muldensystem das Regenwasser zur Versickerung bringt.

-           Straßenbeleuchtung: die vorhandene Straßenbeleuchtung wird soweit wie möglich beibehalten, ein Versetzen der Maste im Bereich zwischen Bordstein und Gehweg um wenige Zentimeter zur Einreichung der Benutzbarkeit des Gehwegs wird durchgeführt werden.

-           Befestigungsmaterial: um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird der Gehweg in Rechteckpflaster aus Beton, Farbe grau hergestellt. Der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg wird in Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit gepflastert.

-           Der notwendige Einbau von Hochborden wird in Weiterführung der vorhandenen Hochbordanlage in Granitborden ausgeführt.

 

Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn:

-           auf der Fahrbahn werden beidseitig Angebotsstreifen in einer Breite von 1,25 m als Schutzstreifen mit Ausnahme der Bereiche LSA, Bushaltestellen, der Autobahnunterführung und der Autobahnauffahrt markiert.

 

Die dazugehörige Kostenberechnung weist Baukosten in Höhe von 329.155,90 € brutto aus. Der Anteil der Kosten für die Angebotsmarkierung beträgt 13.800,00 € netto/16.422,00 € brutto.

 

Beschlussvorschlag

1.              Die Angebotsstreifen sollen zeitnah im Jahr 2013 markiert werden.

2.              Zur Umsetzung der Maßnahme „Markierung der Angebotsstreifen“ sind im Haushaltsjahr 2013 die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

3.              Die Planung für den Gehwegbau soll mit dem Ziel die Kosten zu senken, vertieft und überarbeitet und danach erneut beraten werden.


Mit DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 ist ein Grundsatzbeschluss zur Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße getroffen worden. Aufgrund dieses Beschlusses wurde eine Entwurfsplanung beauftragt. Im Zuge dieser Ausarbeitung der Entwurfsplanung musste festgestellt werden, dass entgegen der Kostenschätzung in Höhe von 260.000,00 € die reinen Baukosten auf ca. 330.000,00 € steigen werden. Neben der allgemeinen Kostenentwicklung sind vor allem zwei Positionen dafür verantwortlich:

 

1.         Ergänzung/Umrüstung der vorhandenen LSA-Anlagen Stolper Weg/Dreilindener Weg sowie Stolper Weg/Heidefeld/Eichhörnchenweg, diese Mehrkosten belaufen sich auf ca. 30.000,00 €.

 

2.         Im Zuge der Ausarbeitung der Entwurfsplanung wurde eine Vermessung im Bereich Autobahnanschlussstelle durchgeführt, dabei wurde festgestellt, dass Regenwasseranlagen der Autobahn betroffen sind, die für den Gehwegbau umgebaut werden müssen. Dazu ist ein umfangreiches Antragsverfahren mit der Autobahnverwaltung durchzuführen. Um diese Anlagen ändern zu dürfen, wird vorgeschlagen, dass vorhandenes Regenwasser, welches sich derzeit in Mulden sammelt und versickert in einem Drainagesystem zu fassen und zu versickern. Ebenfalls notwendig wurde die Umgestaltung der Regenwasserentsorgung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg, hier müssen um die Auflagen der Unteren Wasserbehörde einhalten zu können, ebenfalls umfangreiche Absetzanlagen mit Muldensystem und Drainageversickerung errichtet werden. Die Mehrkosten belaufen sich dafür auf ca. 45.000,00 €.

Des Weiteren sind Teile der Straßenbeleuchtungsanlage geringfügig zu versetzen. Diese notwendigen Baumaßnahmen konnten erst nach einer Bestandsvermessung erkannt werden.

 

Der nach der Entwurfsplanung zu errichtende Gehweg soll an der Buswartehalle Eichhörnchenweg Höhe Stolper Weg beginnen und auf der nördlichen Seite bis zur Heinrich-Hertz-Straße verlaufen. Dabei wird dieser größtenteils direkt an die nördliche Fahrbahn der Straße Stolper Weg angeschlossen. Die Breite beträgt 1,50 m zuzüglich eines Sicherheitsstreifens von 50 cm zwischen Fahrbahn und Gehweg und nördlich eines Bankettbereiches von ca. 1,00 m. Die in diesem Bereich stehenden Gehölze werden entfernt bzw. im Bankettbereich werden erhaltenswerte Gehölze, hier Bäume, so aufgeastet, dass diese die Fußgänger beim Passieren nicht behindern. Um die bereits sehr gut angewachsenen Gehölze im Seitenbereich des Stolper Weges auf Höhe der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm nicht fällen zu müssen, wurde der Gehweg in diesem Bereich auf dem Betriebsweg der ehemaligen Deponie verlegt. Der Betriebsweg wird in diesem Bereich mit einem Kalksteinschotterbelag verbessert, so dass er den Anforderungen der Fußgänger und des Betriebsweges entspricht. Der Zaun um die ehemalige Deponie wird dann um zwei Tore ergänzt und auf die nördliche Seite des Gehweges versetzt.

 

Im Bereich des Gehweges Stolper Weg befinden sich drei LSA-Anlagen. Die LSA-Anlagen Dreilindener Weg sowie Heidefeld sollen um eine Fußgängerfurt ergänzt werden. Die LSA-Anlage Fahrenheitstraße ist bei der derzeitigen und mittelfristigen Planung nicht notwendig und die oberirdischen Anlagen sollen zurück gebaut werden. Die Maste, die verwendbar sind, sollen für die Ergänzung der anderen beiden LSA-Anlagen benutzt werden.

 

Der Gehweg soll um Kosten zu sparen mit Rechteckpflaster aus Beton in der Farbe grau und der Sicherheitsstreifen in der Farbe anthrazit befestigt werden. Die Hochbordanlage, die teilweise ergänzt werden muss, soll sich an der vorhandenen Hochbordanlage orientieren und somit in Granitborden ausgeführt werden. Der Einsatz von anderen Materialien für die Gehwegbefestigung erhöht die Baukosten. Bei Gehwegplatten ähnlich Steinweg würden sich die Baukosten um 40.000,00 €, bei Befestigung in Asphalt würden sich die Baukosten um ca. 6.000,00 € erhöhen.

 

Die Belange der Radfahrer werden durch die Markierung von zwei Angebotsstreifen, je nach Zulässigkeit, auf der Fahrbahn berücksichtigt.

 

Bei Beschließen des Bauprogrammes würde die Ausführungsplanung ca. zwei Monate dauern, voraus gesetzt ist die Zustimmung des Autobahnamtes zur Verlegung der Regenwasseranlagen. Die Bauzeit für den Gehweg würde ca. zwei Monate dauern. Der Bau des Gehweges ist umlagepflichtig. Nach einer Rechtsauskunft der Rechtanwälte LOH ist die Umlage nach KAG notwendig, anders als die erste Einschätzung im Grundsatzbeschluss, die von einer Umlage nach BauGB/Ersterschließung mit 90 % Beteiligung ausging. Dabei sind alle angrenzenden Grundstücke an den Kosten zu beteiligen. Die Umlage beträgt nach erfolgter rechtlicher Bewertung gemäß gemeindlicher Satzung für Hauptverkehrsstraßen 50 %.

 

Es erscheint sinnvoll, dass wegen der hohen Baukosten die Planung für den Gehwegbau überarbeitet wird, um die Kosten zu senken.

 

Diese gesamte Investitionsmaßnahme ist nicht Gegenstand des Haushaltes 2013, da zur Aufstellung des Haushaltes noch kein Errichtungsbeschluss vorlag. In der Prioritätslist zum Haushalt 2013 war der Gehwegbau und die Markierung der Angebotsstreifen unter der Priorität Stufe 4 vorgemerkt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

-

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

54.10

  Finanz-HH 2013

EURO: 20.000,00

Maßnahmen-Nr:

-

 

 

 

 

 


Anlagen beschlussrelevant:

1.         Entwurfsplanung Geh- und Radwegführung Stolper Weg vom Büro Merkel Ingenieur Consult aus Potsdam vom 17.10.2012

2.         Kostenberechnung (Massen- und Kostenermittlung) vom 30.10.2012

 

Anlage zur Information:

3.         DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012