1. Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzusetzen.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Kleinmachnow legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche
Bauleitplan-Verfahren, d.h.
-
Verfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender Bauleitplan)
und
-
Verfahren
zur Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)
von der Verwaltung
vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden sollen.
Die Festlegung von
Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung
mit dem gegeben personellen und finanziellen Möglichkeiten die Bauleitplan-Verfahren
möglichst effektiv abarbeiten kann.
In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren – nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches i. d. F.
vom 22. Juli 2011 – mit erheblichem Aufwand verbunden ist
(Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse, Abstimmung mit / Koordination der
eingebundenen Fachplaner und Gutachter, Fachbereiche der Gemeindeverwaltung
und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).
Um die Rechtssicherheit
der Pläne nach ihrem Inkrafttreten gewährleisten zu können, ist sorgfältiges
Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren können daher nur schrittweise
abgearbeitet werden, die Setzung von Prioritäten ist erforderlich.
Die Priorität der
Bearbeitung ist in Anlage 1 dargestellt.
Innerhalb der Prioritätsstufen erfolgt die Auflistung nach der
B-Plan-Nummerierung und den parallel erforderlichen Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes; die Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.
Soweit bereits Beschlüsse
(Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind die jeweils angestrebten
Geltungsbereiche in Anlage 2
gekennzeichnet.
Ergänzende
Erläuterungen:
Nach erster Vorberatung der Drucksache
Nr. 098/12 in der Sitzung des Bauausschusses am 17. September 2012
wurde die Vorlage ergänzt: In einer neuen Anlage 3
sind für bisher noch nicht überplante Bereiche des Gemeindegebietes mögliche
Geltungsbereiche für künftige Bebauungspläne wiedergegeben. Die in Aussicht
genommenen Planverfahren wurden in die Auflistung in Anl. 1 aufgenommen
und in entsprechende Prioritätsstufen eingeordnet.
Die damit entstandene DS-Nr. 098/12/1 liegt der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen hier erneut zur Beratung und
Billigung vor.
Anlagen:
2.
Übersicht
Plangebiete
3.
in
Aussicht genommene Plangebiete, Abgrenzung der Geltungsbereiche
nur zur Information:
4.
Beschluss
DS-Nr. 068/09 vom 14.05.2009 (nur Anlage 1)