Betreff
Priorität der Bearbeitung von Bauleit-Verfahren (Aktualisierung von DS-Nr. 068/09 vom 14.05.2009)
Vorlage
DS-Nr. 098/12/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

1.           Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.

 

2.           Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vor­ge­gebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzu­setzen.


 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche Bauleitplan-Verfahren, d.h.

-          Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender Bauleit­plan) und

-          Verfahren zur Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)

von der Verwaltung vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden sollen.

 

Die Festlegung von Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Fachdienst Stadt­planung/Bau­ordnung mit dem gegeben personellen und finanziellen Möglichkeiten die Bauleit­plan-Verfahren möglichst effektiv abarbeiten kann.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches i. d. F. vom 22. Juli 2011 – mit erheb­lichem Aufwand verbunden ist (Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse, Abstimmung mit / Koordination der eingebundenen Fachplaner und Gutachter, Fachbereiche der Gemein­dever­waltung und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).

Um die Rechtssicherheit der Pläne nach ihrem Inkrafttreten gewährleisten zu können, ist sorg­fältiges Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren können daher nur schrittweise abge­arbeitet werden, die Setzung von Prioritäten ist erforderlich.

 

Die Priorität der Bearbeitung ist in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb der Prioritätsstufen erfolgt die Auflistung nach der B-Plan-Nummerierung und den parallel erforderlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes; die Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.

 

Soweit bereits Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind die jeweils an­gestrebten Geltungsbereiche in Anlage 2 gekennzeichnet.

 

Ergänzende Erläuterungen:

Nach erster Vorberatung der Drucksache Nr. 098/12 in der Sitzung des Bauausschusses am 17. September 2012 wurde die Vorlage ergänzt: In einer neuen Anlage 3 sind für bisher noch nicht überplante Bereiche des Gemeindegebietes mögliche Geltungsbereiche für künftige Bebauungspläne wiedergegeben. Die in Aussicht genommenen Planverfahren wurden in die Auflistung in Anl. 1 aufgenommen und in entsprechende Prioritätsstufen eingeordnet.

Die damit entstandene DS-Nr. 098/12/1 liegt der Gemeindevertretung und ihren Fachaus­schüssen hier erneut zur Beratung und Billigung vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1.           Prioritätenliste

2.           Übersicht Plangebiete

3.           in Aussicht genommene Plangebiete, Abgrenzung der Geltungsbereiche

nur zur Information:

4.           Beschluss DS-Nr. 068/09 vom 14.05.2009 (nur Anlage 1)