Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2013
Vorlage
DS-Nr. 177/12
Art
Beschlussvorlage
Auf der Grundlage des § 67 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung
für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden
Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.
Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
In den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen.