Betreff
Kassenkredit der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 178/12
Art
Beschlussvorlage

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Gemeindehaushalt Kleinmachnow für das Jahr 2013 wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

 


Gemäß § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist der Höchstbetrag der Kassenkredite nicht mehr Bestandteil der Festsetzung der Haushaltssatzung. Musste bislang der Höchstbestand des Kassenkredites in der Haushaltssatzung festgesetzt werden und von der Kommunalaufsicht ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden, so wird künftig von den bisherigen Festsetzungen abgesehen.

 

Nunmehr ist über den Höchstbetrag des Kassenkredites in Anwendung des § 76 Abs. 2 BbgKVerf – möglichst zeitgleich, aber außerhalb der eigentlichen Haushaltssatzung – ein gesonderter Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.

 

Die Höhe des Kassenkredites soll unverändert gegenüber des Vorjahres bleiben und  1.000.000,00 EUR betragen.

 

Eine Änderung des Beschlusses und somit des Höchstbetrages des Kassenkredites zieht nicht die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltsplanes nach sich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: