Betreff
Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 der Eigenbetriebe der Gemeinde Kleinmachnow Jahresabschlussprüfung hier: Vorschlag zu einer zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vorlage
DS-Nr. 190/12
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund von § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)schlägt die Gemeinde Kleinmachnow für die Jahresabschlussprüfung der Jahre 2013 bis 2015 der Eigenbetriebe Bauhof und KITA-Verbund die

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lise-Meitner-Straße 1

10589 Berlin

 

vor.


Gemäß § 105 ff. BbgKVerf  i.V.m. § 29 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und § 11 Abs. 2 der Betriebssatzungen ist eine Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorzunehmen.

 

Die Zuständigkeit für diese Prüfung ergibt sich aus § 106 (2) S.1 der BbgKVerf.

Hier wird auf § 105 (3) der BbgKVerf verwiesen. Danach obliegt diese Prüfung dem Landrat als Allgemeine Untere Landesbehörde. Sie wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.

§ 106 (2) der BbgKVerf ermöglicht der zuständigen Stelle (Rechnungsprüfungsamt des Landkreises) sich bei der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Weiterhin eröffnet § 106 (2) S. 3 BbgKVerf, i.V.m. § 29 (1) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, den Gemeinden ein Vorschlagsrecht für einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Die BbgKVerf eröffnet der zuständigen Stelle die Möglichkeit zuzulassen, dass der Eigenbetrieb im Einvernehmen mit ihr einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2008 hat der Landrat für Prüfverträge, die nach dem                     01. Januar 2009 abgeschlossen werden, festgelegt, dass diese nur noch zweiseitig abgeschlossen werden. Das heißt, der Eigenbetrieb kann mit dem vorgeschlagen Wirtschaftsprüfer/der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach Empfehlung durch die Gemeindevertretung, selbständig den Vertrag zur Prüfung abschließen.

Dem Landrat sind nach Abschluss der Prüfung zwei endgültige Prüfberichte zuzustellen.

 

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2007 und 2012 wurde von der Gemeinde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG

vertreten durch Herrn Vedder

Auguste-Victoria-Straße 118

14193 Berlin

 

vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung genehmigt (DS-Nr. 027/07; DS-Nr. 304/08 und DS-Nr. 149/11).

 

Da vorgenannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die letzten sechs Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe geprüft hat, ist für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 ein neues Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu wählen.

Gemäß § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenwesenverordnung (KomHKV) kann die Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen freihändig ohne Vergabebekanntmachung erfolgen, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 100.000 EUR nicht überschreitet.

Die Höhe des möglichen Gesamtauftragswertes für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 für die Eigenbetriebe KITA-Verbund und Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow beträgt schätzungsweise 42.000 EUR/netto.

 

Es wurden am 24. Oktober 2012 neun Kanzleien schriftlich über die beabsichtigte Vergabe informiert und zur Abgabe eines Angebotes bis zum 14. November 2012; 12:00 Uhr aufgefordert.

Die Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgte am 14. November 2012 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus. Von den neun aufgeforderten Kanzleien gaben folgende  fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein Angebot ab:

-        Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

-        Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

-        BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

-        KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

-        PricewaterhouseCoopers AG (PWC)

 

Die abgegebenen Angebote beliefen sich danach für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 für beide Eigenbetriebe zwischen 39.495,62 EUR/brutto und 77.112,00 EUR/brutto.

 

Das zur Beauftragung empfohlene Unternehmen,

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lise-Meitner-Straße 1

10589 Berlin

 

hat das wirtschaftlichste und günstigste Angebot abgegeben (39.495,62 EUR/brutto). Es ist in sich schlüssig und vollständig. Die Referenzlisten lassen erkennen, dass  PWC PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft über entsprechende Leistungsfähigkeit und Fachkompetenz im Bereich der Prüfung und Beratung von Unternehmen im öffentlichen Bereich verfügen.

 

Für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gilt die Verordnung über die Jahresab-schlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind an die Gebührenregelung für die Jahres-abschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe gebunden.

 

Laut § 8 (1) der Verordnung über die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe hat die Bestellung des Wirtschaftsprüfers jährlich zu erfolgen, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.

Damit soll erreicht werden, dass der Wirtschaftsprüfer sich mit den Betriebsabläufen sowie den inneren Strukturen des Eigenbetriebes nicht jährlich neu bekannt machen muss. Dies würde den Zeitaufwand für den Prüfenden erhöhen und ist damit automatisch mit höheren Kosten für den zu Prüfenden verbunden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: