Aufgrund von § 106 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf)schlägt die Gemeinde Kleinmachnow für die
Jahresabschlussprüfung der Jahre 2013 bis 2015 der Eigenbetriebe Bauhof und
KITA-Verbund die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
vor.
Gemäß § 105 ff. BbgKVerf i.V.m. §
29 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und § 11 Abs. 2 der
Betriebssatzungen ist eine Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorzunehmen.
Die Zuständigkeit für diese Prüfung ergibt sich aus § 106 (2) S.1 der BbgKVerf.
Hier wird auf § 105 (3) der BbgKVerf verwiesen. Danach
obliegt diese Prüfung dem Landrat als Allgemeine Untere Landesbehörde. Sie wird
vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.
§ 106 (2) der BbgKVerf ermöglicht der zuständigen Stelle (Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises) sich bei der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Weiterhin eröffnet § 106 (2) S. 3 BbgKVerf,
i.V.m. § 29 (1) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, den
Gemeinden ein Vorschlagsrecht für einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die BbgKVerf eröffnet der zuständigen Stelle die Möglichkeit zuzulassen,
dass der Eigenbetrieb im Einvernehmen mit ihr einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2008 hat der Landrat für Prüfverträge, die
nach dem 01. Januar
2009 abgeschlossen werden, festgelegt, dass diese nur noch zweiseitig abgeschlossen
werden. Das heißt, der Eigenbetrieb kann mit dem vorgeschlagen
Wirtschaftsprüfer/der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach
Empfehlung durch die Gemeindevertretung, selbständig den Vertrag zur Prüfung
abschließen.
Dem Landrat sind nach Abschluss der Prüfung zwei endgültige Prüfberichte
zuzustellen.
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2007 und 2012 wurde von der Gemeinde
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG
vertreten durch Herrn Vedder
Auguste-Victoria-Straße 118
14193 Berlin
vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung genehmigt (DS-Nr. 027/07;
DS-Nr. 304/08 und DS-Nr. 149/11).
Da vorgenannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die letzten sechs
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe geprüft hat, ist für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 ein neues Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu
wählen.
Gemäß § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenwesenverordnung (KomHKV) kann
die Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen freihändig ohne
Vergabebekanntmachung erfolgen, wenn der geschätzte Auftragswert ohne
Umsatzsteuer 100.000 EUR nicht überschreitet.
Die Höhe des möglichen Gesamtauftragswertes für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 für die Eigenbetriebe KITA-Verbund und Bauhof
der Gemeinde Kleinmachnow beträgt schätzungsweise 42.000 EUR/netto.
Es wurden am 24. Oktober 2012 neun Kanzleien schriftlich über die
beabsichtigte Vergabe informiert und zur Abgabe eines Angebotes bis zum 14.
November 2012; 12:00 Uhr aufgefordert.
Die Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgte am 14. November 2012
in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus. Von den neun aufgeforderten
Kanzleien gaben folgende fünf
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein Angebot ab:
-
Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
-
Ebner Stolz
Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
-
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
-
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
-
PricewaterhouseCoopers
AG (PWC)
Die abgegebenen Angebote beliefen sich danach für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 für beide Eigenbetriebe zwischen 39.495,62 EUR/brutto
und 77.112,00 EUR/brutto.
Das zur Beauftragung empfohlene Unternehmen,
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
hat das wirtschaftlichste
und günstigste Angebot abgegeben (39.495,62 EUR/brutto). Es ist in sich
schlüssig und vollständig. Die Referenzlisten lassen erkennen, dass PWC PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft über entsprechende Leistungsfähigkeit und Fachkompetenz im
Bereich der Prüfung und Beratung von Unternehmen im öffentlichen Bereich verfügen.
Für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gilt die Verordnung über
die Jahresab-schlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe sowie die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfungen kommunaler
Wirtschaftsbetriebe.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind an die
Gebührenregelung für die Jahres-abschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe
gebunden.
Laut § 8 (1) der Verordnung über die Jahresabschlussprüfung kommunaler
Wirtschaftsbetriebe hat die Bestellung des Wirtschaftsprüfers jährlich zu
erfolgen, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.
Damit soll erreicht werden, dass der Wirtschaftsprüfer sich mit den
Betriebsabläufen sowie den inneren Strukturen des Eigenbetriebes nicht jährlich
neu bekannt machen muss. Dies würde den Zeitaufwand für den Prüfenden erhöhen
und ist damit automatisch mit höheren Kosten für den zu Prüfenden verbunden.