Betreff
Klärung zu den Rechten der Gemeindevertretung
Vorlage
DS-Nr. 191/12
Art
Anfrage
In einem Gespräch mit Frau Konrad am 19. November
2012 gelangten wir zu folgender Frage:
Ist es zulässig, dass Gemeindevertreter an
Schulkonferenzen teilnehmen können, vorausgesetzt sie sind eingeladen worden?