Zur Umsetzung
des Beschlusses zur DS-Nr. 194/12 verschafft sich die Gemeinde das Eigentum am
Grundstück Adolf-Grimme-Ring „7“ Flur 8, Flurstück 1866 mit einer Größe von
4.471 m².
Die Gemeinde Kleinmachnow setzt zum Tausch die
Grundstücke
Förster-Funke-Allee „109“, Flur 8, Flurstücke
1840 und 1847 mit insgesamt 3.088 m²
und
Förster-Funke-Allee „111“, Flur 8, Flurstücke
1839 und 1846 mit insgesamt 1.107 m²,
zusammen 4.195 m², ein und überträgt diese
lastenfrei.
Ein Wertausgleich ist herzustellen. Die notwendigen
Finanzmittel dafür betragen ca. 250.000 EUR. Die Haushaltsmittel sind im
Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeindevertretung genehmigt den Tausch mit
Wertausgleich und einer Rückauflassungsvormerkung für die Gemeindliche
Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH.
Die Kosten trägt die Gemeinde.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückstauschvertrages beauftragt.
Mit der DS-Nr.
194/12 ist das Grundstück Adolf-Grimme-Ring „7“ für die Grundschule „Auf dem
Seeberg“ und den Hort „Am Seeberg“ als künftiger Standort beschlossen.
Eigentümerin dieses Grundstücks ist die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH (gewog).
Um die Fremdmittel
und die mit der Tilgung verbundenen Kosten für Investitionen in einen neuen
Schulstandort so gering wie möglich zu halten, ist der Grundstückstausch eine
geeignete Möglichkeit.
Die gemeindeeigenen
Grundstücke Förster-Funke-Allee „109“ und „111“ sind frei von Rechten Dritter
und dienen keinem öffentlichen Zweck. Sie liegen im allgemeinen Wohngebiet WA
und sind in offener Bauweise III-geschossig bebaubar mit einer GRZ 0.4 und
einer GFZ 1,2.
Die gewog hat sich
mit einer Verwertung des Grundstücks Adolf-Grimme-Ring „7“ durch Flächentausch mit
den vorgenannten Grundstücken bei gleichzeitigem Wertausgleich einverstanden
erklärt.
künftiger Standort der Grundschule mit Hort und Außenanlagen gemäß
DS-Nr. 194/12 GV vom 17.01.2013 Grundstück Adolf-Grimme-Ring „7“ Flur 8 Flurstück 1866 mit 4.471 m²; Grundbuch von Kleinmachnow Blatt
9848, gegenwärtiger Eigentümer Abt. I gewog, Abt. II und III lastenfrei auszugleichende Gesamtinvestition der gewog per 31.12.2012 (Schreiben
der gewog vom 04.12.2012) |
1.331.161,40 € |
Kaufpreis Notarkosten Grunderwerbsteuer Weitere Nebenkosten Finanzierungskosten |
1.230.000,00 € 6.701,96 € 61.500,00 € 1.009,40 € 31.950,04 € |
Bezahlung des Kaufpreises durch Einbringung der Grundstücke Förster-Funke-Allee 109 und 111 (ebenfalls lastenfrei in Abt. II und III des Grundbuches von
Kleinmachnow, Blatt 9649 Förster-Funke-Allee 109 – 3.088 m² (Flur 8, Flurstücke 1840, 1847) Förster-Funke-Allee 111 – 1.107 m² (Flur 8, Flurstücke 1839, 1846) |
1.093.888,20 € |
260,76 €/m² entwicklungs-bedingter Endwert |
805.226,88 € 288.661,32 € |
auszugleichender Betrag |
237.727,20 € |
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dazu: ca. |
10.000,00 € |
Notarkosten |
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von der Festsetzung der Grunderwerb-steuer ausgenommen durch Vertrag
mit Rückauflassungsvormerkung gemäß § 4 (9) GrundErwerbStG |
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Finanzbedarf/Wertausgleich gerundet |
250.000,00
€ |
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Da das künftige
Schulgrundstück somit einem öffentlichen Zweck dient, ist gemäß § 4 (9)
Grunderwerbsteuergesetz das Recht auf Rückübertragung zu vereinbaren, für den
Fall, dass der Schulstandort bzw. die Nutzung zu öffentlichen Zwecken
aufgegeben werden muss.
Wäre der Grunderwerb
ohne Rückauflassungsvormerkung für die gewog vereinbart, entfiele die Ausnahme
von der Besteuerung des Grunderwerbs in Höhe von 5 %, mithin ca. 66 TEUR.
Die notwendigen
außerplanmäßigen Haushaltsmittel werden aus den allgemeinen Deckungsmitteln
bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Kartenauszug