Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf
Vorlage
DS-Nr. 200/12
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Der 2. Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-14 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswir­kungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hat am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet.

Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für Flächen im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 14. Änderung umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes (Änderungsbereich vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007 „Altes Dorf“ durchgeführt.

 

Nachdem die zuständige Untere Forstbehörde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren festgestellt hat, dass Flächen am Ostufer des Machnower Sees, nördlich der alten Dorfkirche (vgl. Anl. 2, Schraffur) „Wald“ nach LWaldG sind, sollen diese im Flächennutzungsplan als „Wald“ – statt bisher als „Grünfläche“ – dargestellt werden. Der Änderungsbereich wird entsprechend angepasst.

 

Mit DS-Nr. 069/11/1 vom 16.06.2011 billigte die Gemeindevertretung den (ersten) Vorentwurf KLM‑FNP‑14 (vgl. Anl. 4). In der auf dieser Basis durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden äußerte das Ministerium für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) Bedenken gegenüber den mit dem Vorentwurf angestrebten Planungszielen der Gemeinde für den ehemaligen Gutshof und lehnte es mit Schreiben vom 13.02.2012 ab, eine Ausgliederung dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG) in Aussicht zu stellen.

 

Der Vorentwurf und der Entwurf des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007 wurden daraufhin überarbeitet. Gegen den nun gewählten, neuen Standort für das Ev. Gemeindezentrum westlich Zehlendorfer Damm gibt es seitens des MUGV keine Einwände. Vielmehr wurde eine Ausgliederung der betreffenden Flächen aus dem LSG mit Schreiben vom 09.11.2012 in Aussicht gestellt (vgl. Anl. 5).

 

Die vorgesehenen Inhalte der 14. Änderung des FNP sind dem 2. Vorentwurf, Stand 07.01.2013 zu entnehmen (vgl. Anl. 3).

 

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine nochmalige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf erfolgen.

 

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfor­dern deshalb eine regel­mäßige Aktualisierung.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.198,32

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14

2.       Abgrenzung des Änderungsbereiches mit Kennzeichnung der Erweiterungsfläche (Schraffur)

3.       FNP-Vorentwurf, Stand 07.01.2013 (2. Vorentwurf)

nur zur Information:

4.       FNP-Vorentwurf, Stand 16.05.2011 (1. Vorentwurf)

5.       MUGV, Schreiben vom 09.11.2012, Auszug (Kartenausschnitt mit Kennzeichnung der Flächen, für die eine Ausgliederung aus dem LSG Parforceheide in Aussicht steht)