2. Der
2. Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14
(vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-14 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hat am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet.
Der
FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10
für Flächen im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 14.
Änderung umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes
(Änderungsbereich vgl. Anlage 1).
Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007
„Altes Dorf“ durchgeführt.
Nachdem die
zuständige Untere Forstbehörde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren
festgestellt hat, dass Flächen am Ostufer des Machnower Sees, nördlich der
alten Dorfkirche (vgl. Anl. 2,
Schraffur) „Wald“ nach LWaldG sind, sollen diese im Flächennutzungsplan als
„Wald“ – statt bisher als „Grünfläche“ – dargestellt werden. Der
Änderungsbereich wird entsprechend angepasst.
Mit
DS-Nr. 069/11/1 vom 16.06.2011 billigte die Gemeindevertretung den
(ersten) Vorentwurf KLM‑FNP‑14 (vgl. Anl. 4). In der auf dieser Basis durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden äußerte das Ministerium für Umwelt, Gesundheit u.
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) Bedenken gegenüber den mit dem
Vorentwurf angestrebten Planungszielen der Gemeinde für den ehemaligen Gutshof und
lehnte es mit Schreiben vom 13.02.2012 ab, eine Ausgliederung dieser Flächen aus
dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ (LSG) in Aussicht zu stellen.
Der
Vorentwurf und der Entwurf des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007 wurden
daraufhin überarbeitet. Gegen den nun gewählten, neuen Standort für das Ev.
Gemeindezentrum westlich Zehlendorfer Damm gibt es seitens des MUGV keine
Einwände. Vielmehr wurde eine Ausgliederung der betreffenden Flächen aus dem
LSG mit Schreiben vom 09.11.2012 in Aussicht gestellt (vgl. Anl. 5).
Die vorgesehenen
Inhalte der 14. Änderung des FNP sind dem 2. Vorentwurf, Stand 07.01.2013
zu entnehmen (vgl. Anl. 3).
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine nochmalige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Der FNP ist
der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet
in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt.
Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus
seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für
ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus
dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte
Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige
Aktualisierung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-14
2. Abgrenzung
des Änderungsbereiches mit Kennzeichnung der Erweiterungsfläche (Schraffur)
3. FNP-Vorentwurf,
Stand 07.01.2013 (2. Vorentwurf)
nur
zur Information:
4. FNP-Vorentwurf,
Stand 16.05.2011 (1. Vorentwurf)
5. MUGV,
Schreiben vom 09.11.2012, Auszug (Kartenausschnitt mit Kennzeichnung der
Flächen, für die eine Ausgliederung aus dem LSG Parforceheide in Aussicht
steht)