1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“,
bestehend aus
– Teil A: Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung), Maßstab im Original: 1 : 1.000 und
– Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlage 2) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 13.03.2008 (DS-Nr. 028/08) ist
ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg
Kiebitzberge“ eingeleitet worden.
Mit dem Bebauungsplan wird ein Teilabschnitt des Rad-
und Wanderweges am Nordufer des Teltowkanals planungsrechtlich dauerhaft
gesichert. Der hier in Rede stehende Teilabschnitt stellt eine Verknüpfung her
zwischen zwei bereits früher planungsrechtlich gesicherten Abschnitten, nämlich
im Osten dem Abschnitt zwischen Rammrath-Brücke (Thomas-Müntzer-Damm bzw. Teltow,
Warthestraße) und Sportstätten Kiebitzberge (Bebauungsplan KLM-BP-020
„Kiebitzberge“, zur Zeit unwirksam, Verfahren zur Heilung eingeleitet) und im
Westen dem Abschnitt im Bereich Seeberg (Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“).
Der Bebauungsplan 042 ist somit ein wichtiger Schritt für die Realisierung
eines zusammenhängenden Rad- und Wanderweges entlang des Teltowkanals.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am
16.02.2010, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung
vom 08.10.2012 bis einschließlich 09.11.2012 sowie der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 11.10.2012) sowie Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg
Kiebitzberge“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft
gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“
2)
Bebauungsplan
KLM-BP-042 „Kiebitzberge“ (Planzeichnung mit Textlicher Festsetzung,
Stand: 07.01.2013)
3)
Begründung