Der Bürgermeister wird beauftragt, einem
Bauvorhaben zur Errichtung eines Supermarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-019 nördlich der Förster-Funke-Allee die entwicklungsrechtliche
Genehmigung solange zu versagen, bis das B-Plan Verfahren KLM-BP-019-7
(Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 176/09 vom 09.07.2009) zum Abschluss gekommen
ist.
Die „Städtebauliche Zielstellung“ des am 09.07.2009
aufgestellten B-Planes KLM-BP-019-7 gibt vor, dass „auf die bisherige bauliche
Entwicklung im Ortskern Kleinmachnow und die daraus resultierenden,
insbesondere verkehrlichen Auswirkungen reagiert werden“ soll. „Für die
zukünftige Erschließung des Zentrumsbereiches und angrenzender Bereiche ist es
erforderlich, die aktuelle und die künftige verkehrliche Belastung der Straßen
Förster-Funke Allee, Adolf-Grimme-Ring und angrenzender Bereiche (erneut) zu
überprüfen und – in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis – eine Erweiterung
der öffentlichen Verkehrsflächen planungsrechtlich vorzubereiten. ...
Die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche Förster-Funke-Allee in Richtung
Norden ist noch möglich, ohne dazu bereits bebaute Flächen in Anspruch nehmen zu
müssen.“
Damit wird zweifelsfrei begründet, dass ein Bauvorhaben in diesem Bereich, dass
zusätzlichen Verkehr induziert, mit den Zielen des B-Planes solange nicht
vereinbar ist, bis mit Abschluss des B-Plan Verfahrens ein schlüssiges
Verkehrskonzept beschlossen wird.
Weil das Vorhaben mit den neuen städtebaulichen Zielen für das Ortszentrum
gemäß DS-Nr. 176/09 vom 09.07.2009 nicht übereinstimmt, handelt es sich bei der
Entscheidung über eine entwicklungsrechtliche Genehmigung nicht um ein Geschäft
der laufenden Verwaltung. Erforderlich ist vielmehr eine Entscheidung der
Gemeindevertretung, die mit diesem Beschluss die entwicklungsrechtliche
Genehmigung versagt.