1.
Die rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-019-2
„Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ und
KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9 „Wohngebiete im
Ortskern“ sollen geändert werden.
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (Geltungsbereich
vgl. Anlage 1) sollen zeichnerische und textliche Festsetzungen der drei
vorstehend benannten Bebauungspläne so modifiziert werden, dass auf der Fläche
Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866
(„Adolf-Grimme-Ring 7“) die Errichtung und der Betrieb einer zweizügigen
Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-10 soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt werden. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Im Ergebnis der Suche nach
einem neuen Standort für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am
Hochwald“ hat sich die Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8,
Flurstück 1866 als favorisierter Standort herausgestellt. Diese Fläche zählt zum Städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“
und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 019‑2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“. Sie ist dort als
Kerngebiet (MK02) festgesetzt.
Damit das ausgewählte Grundstück als Standort für
eine Schule mit Hort tatsächlich genutzt werden kann, sind einzelne Festsetzungen
zum MK02 zu ändern, insbesondere
-
die überbaubare Grundstücksfläche
(„Baufenster“),
-
die Geschossflächenzahl (GFZ), die Zahl
der Vollgeschosse (auch im Hinblick auf die Brandenburgische Bauordnung) sowie
die Höhe baulicher Anlagen (Traufhöhe),
-
die Regelung zu Einfriedungen, die im
Kerngebiet MK02 bisher ausgeschlossen, für ein Schulgrundstück aber unverzichtbar
ist.
Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für
sichere Schulwege geschaffen werden. Auf planungsrechtlicher Ebene ist dazu vor
allem eine verbesserte Anbindung des neuen Standortes für Fußgänger und
Radfahrer an die bestehenden Fuß- und Radwege entlang Förster-Funke-Allee vorzubereiten.
Andere Veränderungen des öffentlichen Straßenraumes sind innerhalb der bestehenden
öffentlichen Verkehrsflächen (Adolf-Grimme-Ring) ohne Veränderungen des Bebauungsplanes
möglich.
Mit dem Verfahren KLM-BP-019-10 sollen die rechtswirksamen
Bebauungspläne (1) KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 (in Kraft getreten am 31.08.2012),
(2) KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001) sowie (3) KLM-BP-019-6
„Anbindung Seeberg“ (in Kraft getreten am 20.03.2009)
modifiziert werden.
Die von dem
Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten
werden.
Die gesamten,
in einen Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmenden Änderungen sollen der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen – auf Grund des engen zeitlichen Rahmens – bereits
zum Sitzungsdurchlauf Mai/Juni 2013 zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.
Sie sind daran anschließend, unter Einbeziehung der Ergebnisse von
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu präzisieren.
Entsprechend
DS-Nr. 203/12 vom 13.12.2012 soll parallel zur Aufstellung dieses
Bebauungsplanes ein Verkehrskonzept erarbeitet werden. Auch hierbei werden
Gemeindevertretung und Fachausschüsse einzubeziehen sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
nur zur
Information:
2.
Bebauungsplan
KLM-BP-019 (Arbeitsfassung), derzeit geltende zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung) u. Textliche Festsetzungen zum Plangebiet KLM‑BP‑019‑10