Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 "Adolf-Grimme-Ring" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 205/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Die rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ und KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ sollen geändert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) sollen zeichnerische und textliche Festsetzungen der drei vorstehend benannten Bebauungspläne so modifiziert werden, dass auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) die Errichtung und der Betrieb einer zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.


Im Ergebnis der Suche nach einem neuen Standort für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ hat sich die Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 als favorisierter Standort herausgestellt. Diese Fläche zählt zum Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“ und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 019‑2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“. Sie ist dort als Kerngebiet (MK02) festgesetzt.

 

Damit das ausgewählte Grundstück als Standort für eine Schule mit Hort tatsächlich genutzt werden kann, sind einzelne Festsetzungen zum MK02 zu ändern, insbesondere

-           die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“),

-           die Geschossflächenzahl (GFZ), die Zahl der Vollgeschosse (auch im Hinblick auf die Brandenburgische Bauordnung) sowie die Höhe baulicher Anlagen (Traufhöhe),

-           die Regelung zu Einfriedungen, die im Kerngebiet MK02 bisher ausgeschlossen, für ein Schulgrundstück aber unverzichtbar ist.

 

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für sichere Schulwege geschaffen werden. Auf planungsrechtlicher Ebene ist dazu vor allem eine verbesserte Anbindung des neuen Standortes für Fußgänger und Radfahrer an die bestehenden Fuß- und Radwege entlang Förster-Funke-Allee vorzubereiten. Andere Veränderungen des öffentlichen Straßenraumes sind innerhalb der bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen (Adolf-Grimme-Ring) ohne Veränderungen des Bebauungsplanes möglich.

 

Mit dem Verfahren KLM-BP-019-10 sollen die rechtswirksamen Bebauungspläne (1) KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 (in Kraft getreten am 31.08.2012), (2) KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001) sowie (3) KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ (in Kraft getreten am 20.03.2009) modifiziert werden.

Die von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

 

Die gesamten, in einen Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmenden Änderungen sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen – auf Grund des engen zeitlichen Rahmens – bereits zum Sitzungsdurchlauf Mai/Juni 2013 zur Beratung und Billigung vorgelegt werden. Sie sind daran anschließend, unter Einbeziehung der Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu präzisie­ren.

 

Entsprechend DS-Nr. 203/12 vom 13.12.2012 soll parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes ein Verkehrskonzept erarbeitet werden. Auch hierbei werden Gemeindevertretung und Fachausschüsse einzubeziehen sein.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

10.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

nur zur Information:

2.         Bebauungsplan KLM-BP-019 (Arbeitsfassung), derzeit geltende zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) u. Textliche Festsetzungen zum Plangebiet KLM‑BP‑019‑10