1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für
das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eingegangen sind, wurden geprüft. Das
Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem
Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem
Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 14.06.2012 (DS-Nr. 048/12/2) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eine gewerbliche Nutzung im Obergeschoss zulässig. Darüber wird eine Mindestdachneigung festgesetzt sowie die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf max. 2 begrenzt.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 06.09.2012 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 11.02.2013 bis einschließlich 15.03.2013 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 08.02.2013. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich neun Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Der Bebauungsplan zur 1. Änderung wird in einen Textbebauungsplan umgestellt. Damit entfallen die formalen Anforderungen an die Planzeichnung, auf die der Landkreis Potsdam-Mittelmark in seiner Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung hingewiesen hat.
An den Inhalten der Planung ändert sich dadurch nichts, eine Wiederholung von Verfahrensschritten wird nicht erforderlich.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Die Grundstückseigentümer tragen die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten und haben dazu einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Der dafür erforderliche max. Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen den Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung
KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange