Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
Die zur Zeit gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen
für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 11.06.2008 in der Gemeinde Kleinmachnow weist im § 5
Absatz (3) bei der Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung
nach aktueller Rechtsprechung keine vorteilsgerechte Differenzierung auf .
Entsprechend diesbezüglicher Urteile des VG Potsdam aus den
Jahren 2007 und 2012 ist es erforderlich, dass in den örtlichen Satzungen
wirksame Verteilungsregelungen aufgenommen werden, die es erlauben, dass die
Beiträge nach den Vorteilen (Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten
Verkehrsanlage) erhoben werden können.
Konkret ist die Kappung des Steigerungsfaktors bei einer
Bebauung mit sechs und mehr Vollgeschossen und ein zu geringer
Steigerungsfaktor von 0,1 je weiterem Vollgeschoss als unsachgerecht anzusehen.
Ein Gestaltungsspielraum für den Steigerungsfaktor zwischen
0,2 bis 0,5 je Vollgeschoss wird von den Gerichten als vorteilsgerecht
angesehen.
Die gültige Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Kleinmachnow ist deshalb in Bezug auf die Steigerungsfaktoren anzupassen.
Um den Begriff des Vollgeschosses eindeutig zu definieren,
wird der Vollgeschossbegriff
entsprechend Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) in die Satzung aufgenommen.
Des Weiteren wurde auf Anraten des Rechtsanwaltes Herrn Dr.
Becker, der die Gemeinde in Straßenbauangelegenheiten allgemein berät und vor
Gericht vertritt, die Rundungsregel bei Bruchzahlen im § 5 dergestalt
angepasst, dass stets abzurunden ist.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Erlass der Satzung
wurden an den aktuellen Stand angepasst.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
1. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
(Änderungen kursiv gekennzeichnet)
Zur Information:
2. Straßenbaubeitragssatzung vom 11.06.2008
3. 1. Änderung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 20.06.2012