Betreff
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung), hier Neufassung
Vorlage
DS-Nr. 027/13
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.


Die zur Zeit gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 11.06.2008  in der Gemeinde Kleinmachnow weist im § 5 Absatz (3) bei der Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung nach aktueller Rechtsprechung keine vorteilsgerechte Differenzierung auf .

Entsprechend diesbezüglicher Urteile des VG Potsdam aus den Jahren 2007 und 2012 ist es erforderlich, dass in den örtlichen Satzungen wirksame Verteilungsregelungen aufgenommen werden, die es erlauben, dass die Beiträge nach den Vorteilen (Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage) erhoben werden können.

Konkret ist die Kappung des Steigerungsfaktors bei einer Bebauung mit sechs und mehr Vollgeschossen und ein zu geringer Steigerungsfaktor von 0,1 je weiterem Vollgeschoss als unsachgerecht anzusehen.

Ein Gestaltungsspielraum für den Steigerungsfaktor zwischen 0,2 bis 0,5 je Vollgeschoss wird von den Gerichten als vorteilsgerecht angesehen.

Die gültige Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kleinmachnow ist deshalb in Bezug auf die Steigerungsfaktoren anzupassen.

 

Um den Begriff des Vollgeschosses eindeutig zu definieren, wird der Vollgeschossbegriff  entsprechend Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) in die Satzung aufgenommen.

 

Des Weiteren wurde auf Anraten des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Becker, der die Gemeinde in Straßenbauangelegenheiten allgemein berät und vor Gericht vertritt, die Rundungsregel bei Bruchzahlen im § 5 dergestalt angepasst, dass stets abzurunden ist.

 

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Erlass der Satzung wurden an den aktuellen Stand angepasst.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

1. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

   (Änderungen kursiv gekennzeichnet)

Zur Information:

2. Straßenbaubeitragssatzung vom 11.06.2008

3. 1. Änderung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 20.06.2012