In der Straße „An der Stammbahn“ in Kleinmachnow
wurden kürzlich Halteverbotsschilder mit dem zusätzlichen Hinweis Winterdienst
aufgestellt.
Diese Schilder sind nicht als feste Straßenschilder
montiert, d. h. sie werden je nach Witterungsbedingungen der Fahrtrichtung
zugedreht oder von der Fahrtrichtung weggedreht (gedreht im 90°-Winkel).
1. Wird diese Art
der Beschilderung auch in anderen Straßen in Kleinmachnow gewählt?
2. Weshalb wurde
in der Straße „An der Stammbahn“ diese Art der Beschilderung gewählt?
3. Wer entscheidet
und auf welcher Grundlage, wann die Schilder der Fahrtrichtung zugedreht werden
bzw. von der Fahrtrichtung weggedreht werden?
4. Wie erfolgt bei
einer getroffenen Entscheidung, die Schilder zu drehen, die praktische
Umsetzung und was ist hierzu an Personal und Arbeitsstunden sowie Fuhrpark
notwendig?
5. Ist der Einsatz
dieser Art der Beschilderung auf Dauer ausgerichtet? Bitte die Gründe benennen.
6. Wie werden
Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge durch dieses Vorgehen plötzlich im Halteverbot
stehen, benachrichtigt?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.