1)
Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung des
Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“
fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/
Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anlage 1 und Anlage 2
dargestellt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3)
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der
EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der
Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des
Landes Brandenburg (LUGV) aus dem Jahr 2012 wird die Berichterstattung zum
„Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ – Stand 08.05.2013 –
gebilligt.
Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan,
Stufe 2 dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg (MUGV) bis zum 18.07.2013 zu übergeben.
Gemäß § 47 d BImSchG besteht für die Gemeinde Kleinmachnow aufgrund stark belasteter Verkehrsstraßen die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss. Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis zum 18.07.2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 16.400 Kfz) berücksichtigt (DS-Nr. 145-1/08).
In der 2. Stufe ist ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) bis zum 18.07.13 zu erstellen. Über die Pflichtaufgabe geht die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage dieses Lärmaktionsplanes, Stufe 2 weit hinaus, da als freiwillige Leistung auch die Beurteilung von Gemeindestraßen (DTV > und < 8.200 Kfz) erfolgte.
Die Gemeindevertretung hat am
11.04.2013 den Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“
zur Kenntnis genommen und einer Weitergabe zur erneuten Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zugestimmt (DS-Nr. 011/13).
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung
fand im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 16.04.2013 statt. Vier Bürger
nahmen daran teil.
Die öffentliche Auslegung des
Entwurfes gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) erfolgte im Zeitraum vom 25.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013. Von
Bürgern gingen 13 Anregungen ein, diese Auswertung kann der Anlage 2 entnommen
werden.
Parallel wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch den
Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, beteiligt. Es wurden 18 TöB mit Schreiben
vom 18.03.2013 informiert und gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG um
Stellungnahme gebeten. Die Auswertung ist in Anlage 1 dargestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen
können in der in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellten Form abgewogen werden.
Positiv abgewogene Hinweise sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Die
Abwägungstabellen sind dem Berichtsdokument als „Anlage III“ beigefügt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zweiphasig durchgeführt, also nicht nur in Form einer einseitigen Information, sondern als wechselseitige Kommunikation, so dass die Bevölkerung aktiv am Handeln der Verwaltung mitwirken konnte. Nur durch die Beiträge der Bürger gelang es, die Lärmprobleme vollständig zu erfassen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Die Gemeinde Kleinmachnow verfügt nunmehr über ein umfassendes Konzept zur Lärmminderung.
In Hinblick auf die Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan eine rein interne, vorbereitende Verwaltungsvorschrift. Etwaige Kosten, die mit der Anordnung zur Durchführung der festgelegten Maßnahmen verbunden sind, müssen separat im Rahmen weiterführender Beschlüsse in den Gemeindehaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Abwägungsmaterialien:
1) Stellungnahmen der Behörden/ Träger
öffentlicher Belange
2) Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Berichtsdokument:
3) Lärmaktionsplan, Stufe 2 - Zusammenstellung
der geänderten Seiten
(Hinsichtlich des
sehr umfangreichen Planwerkes, welches bereits im Rahmen der Beschlussfassung für
die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (DS-Nr. 011/13) im
März bzw. April diesen Jahres an die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse
verteilt wurde, wird aus Gründen des Umweltschutzes nur der komprimierte Abriss
der Modifikationen verteilt. Bei gewünschter Bereitstellung des gesamten
Berichtes wird dieser selbstverständlich umgehend zur Verfügung gestellt.)
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften
der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.