2. Der Beschluss über die Klarstellungssatzung sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Klarstellungssatzung sowie die Erläuterungen von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über deren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.
Die bisherige „(Klarstellungs-) Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für das Gebiet der Gemarkung Kleinmachnow Flur 1 - 13“ die im Oktober und ergänzend im November 1992 in der Kleinmachnower Zeitung bekanntgemacht worden war, stellte sich nach eingehender rechtlicher Prüfung im Jahr 2011 aufgrund eines Ausfertigungs- und Bekanntmachungsfehlers nachträglich als von Beginn an unwirksam heraus.
Die neu erstellte Klarstellungssatzung (vgl. Anlage 1, Satzung mit Karte, Maßstab im Original 1 : 10.000) berücksichtigt insbesondere auch, dass das Gemeindegebiet inzwischen mit einer Vielzahl an seither in Kraft getretenen Bebauungsplänen überplant ist. Der Satzung sind Erläuterungen beigegeben (vgl. Anlage 2)
Entsprechend verbleiben nur wenige Flächen, bei denen eine Klarstellung ihrer Zugehörigkeit zum „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ erforderlich wurde.
Die neue Klarstellungssatzung stellt die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich nach § 34 BauGB klar.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist eine Genehmigung der Satzung nicht erforderlich. Sie kann nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom Bürgermeister ausgefertigt und in Kraft gesetzt werden.
Nachdem ein erster Satzungsentwurf von der Gemeindevertretung am 13.12.2012 in die Fachausschüsse zurückverwiesen worden war, erfolgte eine nochmalige Prüfung der vorgenommenen Abgrenzungen. Die dazu eingeholte rechtliche Einschätzung ist in der nun vorliegenden Satzung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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1. Klarstellungssatzung mit Anlage (Karte, Maßstab im Original: 1:10.000)
2. Erläuterungen zur Klarstellungssatzung