Betreff
Grundsatzbeschluss zum Gehwegbau "Meiereifeld"
Vorlage
DS-Nr. 050/13
Art
Beschlussvorlage

1.              Die Gehwege in der Straße „Meiereifeld“ vom Bannwald bis zum Zehlendorfer Damm und in der Straße „Uhlenhorst“ von der „Ernst-Thälmann-Straße“ bis zum Bannwald sollen grundhaft erneuert werden (siehe Anlage 1 - Übersichtsplan).

2.              Auf der Grundlage der bisherigen Gestaltungsüberlegungen des Ingenieurbüros IBS GmbH soll das Ingenieurbüro IBS GmbH bis zur Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – beauftragt werden und bei der Planung die Variante 1 (Erneuerung der Gehwege auf der Ost- und Westseite, Erneuerung der Beleuchtung) weiter verfolgen.

3.              In der Planung sollen zwei Untervarianten zur Oberflächenbefestigung, Betonsteinpflaster und Granitmosaikpflaster, erarbeitet werden.

4.              Vorhandene Streckenabschnitte mit bereits rekonstruierten und verwendbaren Naturstein- bzw. Betonsteinpflasterbelägen sollen in die neue Planung integriert werden.


Die Verwaltung hat mit der Fachinformation BAU-Nr. 017/11 im September 2011 den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über den Sachstand zum Zustand der Gehwege in den o. g. Straßenabschnitten informiert, Kostenschätzungen mit verschiedenen Oberflächenmaterialien dargelegt und Bildmaterial zur Veranschaulichung der Situation vorgelegt.

 

Die Information wurde in den Ausschüssen diskutiert. Es wurde empfohlen, die Planungen weiter voranzutreiben und insbesondere die Wiederverwendbarkeit schon rekonstruierter bzw. neu hergestellter Gehwegabschnitte zu prüfen.

 

Das Ingenieurbüro IBS GmbH hat das Planungsmaterial zusammengestellt und weitere Planungsüberlegungen zum möglichen Gehwegausbau vorgenommen.

 

Im Jahr 2012 wurde eine umfassende Darstellung der Art und des baulichen Zustandes der Geh- und Radwege in Kleinmachnow vorgenommen (Zustandsbericht). Für die Gehwege im Meiereifeld und Uhlenhorst sind für die betrachteten Abschnitte die Zustandsnote 4 für die befestigten Abschnitte ermittelt worden.

 

Bei der Vertiefung der Planung wurde festgestellt, dass auch die vorhandene Straßenbeleuchtung sehr störanfällig ist und mit steigenden Wartungskosten zu rechnen ist. Die Richtwerte der lichttechnischen Vorgaben nach DIN 13201 für eine ortsfeste Straßenbeleuchtung dieser Straßenkategorie werden nicht erreicht.

 

Grundüberlegung der Gehwegerneuerung ist, die Gehwege beidseitig mit Kleinsteinpflaster zu befestigen, die vorhandenen wiederverwendbaren Befestigungen der Grundstückszufahrten und der Gehwege aus Granit- und Betonpflaster zu belassen und die Oberflächenbefestigungen aus Betonplatten, die teilweise zerstört und uneben sind, zu entfernen. Die Gradiente des Gehweges ist an die vorhandenen und zu belassenen Grundstückszufahrten und Gehwegabschnitte anzupassen (siehe Anlage 3).

 

Noch nicht befestigte Gehwegbereiche und Grundstückszufahrten, besonders im westlichen Straßenbereich, sind zu befestigen. Es wird vorgeschlagen, Variante I der Grundsatzvarianten weiter vertiefend zu untersuchen.

 

Grundsatzvarianten zur Erneuerung der Gehwegbefestigung und Straßenbeleuchtung und Schätzkosten

 

Variante

Oberflächenbefestigung Gehweg

Beleuchtung

Gehweg

 

Granit (T€)

Beton (T€)

Ostseite

Ostseite

Westseite

I

434

344

Ö

Ö

Ö

II

185

146

-

-

Ö

III

390

300

Nur Schutzrohre

Ö

Ö

IV

193

154

Nur Schutzrohre

Ö

-

 

Die Baumaßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Bürger. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen mit Gehbehinderung und für Mütter mit Kinderwagen ist eine grundhafte Erneuerung der beiden Gehwegbereiche unbedingt erforderlich. Die Regelaufteilung der vorhandenen Verkehrsraumbreite ist in der Querschnittdarstellung ersichtlich (siehe Anlage 2).

 

Die Planungsarbeiten sollen zügig weiter geführt werden, damit am 19.09.2013 das Bauprogramm (Errichtungsbeschluss) durch die Gemeindevertretung gefasst und die Maßnahme in den Haushalt 2014 aufgenommen werden kann. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden bereits angemeldet.

 

Die Baumaßnahmen für die Gehwege sind in vollem Umfang umlagepflichtig. Die betroffenen Straßenabschnitte sind im Sinne der örtlichen Satzung Haupterschließungsstraßen. Hier tragen die Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke als Beitragspflichtige 60 % der Kosten. Die Grundstückszufahrten, die neu in Granitkleinsteinpflaster hergestellt werden, sind zu 100 % von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

10.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlage 1 - Übersichtsplan

Anlage 2 - Regelquerschnitt

Anlage 3 - Mengenzusammenstellung