Der sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow, in der Fassung vom 27. Dezember 2012, ergebende Jahresüberschuss von 7.473,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinnes zu beschließen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2013 die Vortragung des Jahresüberschusses auf neue Rechnung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|