Betreff
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für das Grundstück Meiereifeld 33 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 075/13
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“, erstmals zum 08.01.1997 in Kraft gesetzt, ist derzeit in der Fassung der 1. Änderung rechtswirksam, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 13/2009 vom 16.10.2009 in Kraft trat. Mit dem Änderungsverfahren vollzog die Gemeinde den Umzug der Gemeindeverwaltung vom Standort Meiereifeld an den Rathausmarkt nach und gab die frühere Festsetzung als „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Verwaltung“ zugunsten von „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auf.

Im Allgemeinen Wohngebiet sind gemäß Textlicher Festsetzung Nr. 2 oberhalb des 1. Oberge­schosses (= Erdgeschoss) nur Wohnungen zulässig. Dies gilt auch für das Grundstück Meiereifeld 33, wo kulturelle, soziale oder gesundheitliche Nutzungen damit auf die Erdgeschoss-Ebene beschränkt sind. Das reicht vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach geeigneten Gebäuden bzw. Räumen, die insbesondere für kulturelle Nutzungen durch z. B. Vereine verfügbar sind, und einem demgegenüber nur eng begrenzten Angebot nicht aus.

Aufgrund des begrenzten Angebots sollen der Bebauungsplan KLM-BP-002-a geändert und auf dem Grund­stück Meiereifeld 33 zukünftig gemeinbedarfsbezogene Nutzungen ermöglicht werden. Eine (verfahrenstechnisch einfachere) Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 2 ist nicht möglich, weil dies die Grundzüge der Planung berühren würde.

Mit dem B-Plan-Änderungsverfahren soll auf dem Grundstück Meiereifeld 33 (Flur 12, Flst. 495) eine Änderung von „Allgemeines Wohngebiet“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, kulturellen, sozialen oder gesundheitlichen dienende Gebäude und Einrichtungen“ erfolgen.

Vorstellbar sind dabei eine vollständige Festsetzung des Grundstücks als Gemeinbedarfsfläche (vgl. Anl. 3, Var. 3) oder eine nur teilweise Änderung in Gemeinbedarfsfläche, mit der Wohnbaufläche auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks beibehalten würde (vgl. Anl. 3, Var. 1 und 2).

Eine Festlegung hinsichtlich des endgültig für Gemeinbedarfszwecke zur Verfügung zu stellenden Grundstücksanteils soll nach Auswertung der Beratungen dieses Beschlusses in der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen erfolgen und in den zu erarbeitenden Bebauungsplan-Ent­wurf Eingang finden, der der Gemeindevertretung mit dem Auslegungsbeschluss voraussichtlich Anfang 2014 vorgelegt werden wird.

Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs soll von der Anwendung der kommunalen Stellplatzsatzung auf dem Grundstück Meiereifeld 33 abgesehen werden. Soweit ein Stellplatznachweis erforderlich wird, kann dieser auf dem gemeinde­eigenen Grundstück Meiereifeld 30 (Flurstück 608) er­bracht werden, auf dem sich eine entsprechende Stellplatzanlage bereits befindet. Dieses Grundstück wird allerdings dann nicht als (Wohn-)Baufläche nutz- bzw. veräußerbar sein.

Das Änderungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Änderung entspricht einer ge­ordneten städte­baulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung, Bebauungspläne zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Hierbei handelt es sich um eine notwendige Fortentwicklungsmaßnahme.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

ca. 5.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-002-a

2)         Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-002-a

3)         Konzept, Varianten 1 bis 3 (Stand 14.10.2013)