Betreff
Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinie -
Vorlage
DS-Nr. 089/13
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen – Vereinsförderrichtlinie – (gemäß Anlage) wird beschlossen und tritt zum 01.01.2014 in Kraft.


Die Gemeindevertretung Kleinmachnow beschloss in ihrer Sitzung am 25. März 2010 die „Richtlinien der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinien“. Diese traten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

Abgelöst wurden damit zwei gemeindliche Richtlinien zur Vereinsförderung aus dem Jahre 1992, nämlich die „Richtlinie für die Sportförderung“ und die „Richtlinie zur Förderung von Vereinen mit kultureller Zielsetzung“.

Das Verfahren wurde einheitlich für alle Vereine sowie ohne Rücksicht auf die Rechtsform für Verbände, Initiativen und Organisationen umfassend neu und einheitlich geregelt.

Anträge sind seitdem durch die Vereine bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Eine Bewilligung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel und nach der Beschlussfassung zum Haushalt durch die Gemeindevertretung erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

Im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales vom 05.03.2013 wurde mit der INFO 001/13 die Evaluation der Vereinsförderrichtlinien vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen.

Um die Vereinsförderrichtlinie noch verständlicher, präziser und dabei einfacher in der Handhabung zu machen, wurden die Vereinsförderrichtlinie inhaltlich sowie in einzelnen Formulierungen überarbeitet und neugefasst. Die im Meinungsaustausch gegebenen Anregungen der Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales wurden in die neue Version der Vereinsförderrichtlinie eingearbeitet.

 

 

 

Überarbeitungen wurden in folgenden Punkten eingearbeitet:

 

Zu § 1 Fördergrundsätze

(2) Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinie wird der Zuschuss künftig zurückgefordert.

(5) Nicht förderfähig sind Vereinsfeste.

 

Zu § 2 Antrag

(2) Der Antragsinhalt muss weiter präzisiert werden.

(3) Darstellung der Gesamtfinanzierung

(4) a) Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist zusätzlich vorzulegen.

(5) Eine Änderung des Zweckes der Maßnahme / Sonderförderung ist der Gemeinde mitzuteilen.

 

Zu § 3 Arten der Zuwendung

(1) Eine Grundförderung kann gewährt werden.

(2) a) Nur Maßnahmen, die dem Vereinszweck dienen, können gefördert werden.

(2) c) Nachgewiesene Eigenleistungen, die unentgeltlich erbracht wurden, können als Eigenmittel angerechnet werden.

(2) e) Maximalförderung für Kleinmachnower Teilnehmer an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter außerhalb der Region Berlin/Brandenburg

(3) a) Sonderförderung kann ausschließlich für Projekte oder Anschaffungen erfolgen, die dem Vereinszweck dienen.

(3) b) Nachgewiesene Eigenleistungen, die unentgeltlich erbracht wurden, können als Eigenmittel angerechnet werden.

 (3) d) Maximalförderung für Kleinmachnower Teilnehmer an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter außerhalb der Region Berlin/Brandenburg

 

Zu § 4 Empfehlung und Bewilligung

(1)Übersteigt die Förderung 50% der Maßnahmekosten oder übersteigen die zuwendungsfähigen Ausgaben den Betrag von 10.000 EUR gibt der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales eine Empfehlung ab.

Die Verwaltung trifft in allen Fällen die Entscheidung.

(3) Einer Änderung des Ursprungsbescheides kann nur zugestimmt werden, wenn dies vor Beginn des Projektes beantragt wurde.

 

Zu § 5 Verwendung der Fördermittel

(2) Wird der Zuschuss nicht zweckgebunden verwendet, wird er zurückgefordert.

(3) Vorrangig sind Eigenmittel und Mittel Dritter einzusetzen.

(4) Nicht für den Verwendungszweck benötigte Mittel sind an die Gemeinde zurückzuzahlen. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

(5) Wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung nicht fristgemäß nachgewiesen, werden die Mittel in voller Höhe zurückgefordert. Eine weitere Förderung ist frühestens für das übernächste Jahr möglich.

 

 

Die überarbeitete Richtlinie soll am 01.01.2014 in Kraft treten. Die Formulare für die Antragstellung und die Abrechnung wurden entsprechend überarbeitet. In der beigefügten Version wurden die Änderungen kursiv gekennzeichnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen – Vereinsförderrichtlinie –

(Änderungen wurden kursiv gekennzeichnet)