Die Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen – Vereinsförderrichtlinie – (gemäß Anlage) wird beschlossen und tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Die Gemeindevertretung Kleinmachnow beschloss in ihrer Sitzung am 25.
März 2010 die „Richtlinien der Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine,
Verbände, Initiativen und Organisationen - Vereinsförderrichtlinien“. Diese
traten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
Abgelöst wurden damit zwei gemeindliche Richtlinien zur
Vereinsförderung aus dem Jahre 1992, nämlich die „Richtlinie für die
Sportförderung“ und die „Richtlinie zur Förderung von Vereinen mit kultureller
Zielsetzung“.
Das Verfahren wurde einheitlich für alle Vereine sowie ohne Rücksicht
auf die Rechtsform für Verbände, Initiativen und Organisationen umfassend neu
und einheitlich geregelt.
Anträge sind seitdem durch die Vereine bis zum 30. September des
Vorjahres zu stellen. Eine Bewilligung kann nur im Rahmen der verfügbaren
Haushaltmittel und nach der Beschlussfassung zum Haushalt durch die
Gemeindevertretung erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales vom 05.03.2013 wurde mit
der INFO 001/13 die Evaluation der Vereinsförderrichtlinien vorgestellt und von
den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen.
Um die Vereinsförderrichtlinie noch verständlicher, präziser und dabei
einfacher in der Handhabung zu machen, wurden die Vereinsförderrichtlinie
inhaltlich sowie in einzelnen Formulierungen überarbeitet und neugefasst. Die
im Meinungsaustausch gegebenen Anregungen der Mitglieder des Ausschusses für
Schule, Kultur und Soziales wurden in die neue Version der
Vereinsförderrichtlinie eingearbeitet.
Überarbeitungen wurden in
folgenden Punkten eingearbeitet:
Zu § 1 Fördergrundsätze
(2) Bei Verstößen gegen die Förderrichtlinie wird der Zuschuss künftig
zurückgefordert.
(5) Nicht förderfähig sind Vereinsfeste.
Zu § 2 Antrag
(2) Der Antragsinhalt muss weiter präzisiert werden.
(3) Darstellung der Gesamtfinanzierung
(4) a) Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist zusätzlich
vorzulegen.
(5) Eine Änderung des Zweckes der Maßnahme / Sonderförderung ist der
Gemeinde mitzuteilen.
Zu § 3 Arten der Zuwendung
(1) Eine Grundförderung kann gewährt werden.
(2) a) Nur Maßnahmen, die dem Vereinszweck dienen, können gefördert
werden.
(2) c) Nachgewiesene Eigenleistungen, die unentgeltlich erbracht
wurden, können als Eigenmittel angerechnet werden.
(2) e) Maximalförderung für Kleinmachnower Teilnehmer an
Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter außerhalb der Region
Berlin/Brandenburg
(3) a) Sonderförderung kann ausschließlich für Projekte oder
Anschaffungen erfolgen, die dem Vereinszweck dienen.
(3) b) Nachgewiesene Eigenleistungen, die unentgeltlich erbracht
wurden, können als Eigenmittel angerechnet werden.
(3) d) Maximalförderung für
Kleinmachnower Teilnehmer an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter außerhalb
der Region Berlin/Brandenburg
Zu § 4 Empfehlung und
Bewilligung
(1)Übersteigt die Förderung 50% der Maßnahmekosten oder übersteigen die
zuwendungsfähigen Ausgaben den Betrag von 10.000 EUR gibt der Ausschuss für
Schule, Kultur und Soziales eine Empfehlung ab.
Die Verwaltung trifft in allen Fällen die Entscheidung.
(3) Einer Änderung des Ursprungsbescheides kann nur zugestimmt werden,
wenn dies vor Beginn des Projektes beantragt wurde.
Zu § 5 Verwendung der
Fördermittel
(2) Wird der Zuschuss nicht zweckgebunden verwendet, wird er zurückgefordert.
(3) Vorrangig sind Eigenmittel und Mittel Dritter einzusetzen.
(4) Nicht für den Verwendungszweck benötigte Mittel sind an die
Gemeinde zurückzuzahlen. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.
(5) Wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung nicht fristgemäß nachgewiesen,
werden die Mittel in voller Höhe zurückgefordert. Eine weitere Förderung ist
frühestens für das übernächste Jahr möglich.
Die überarbeitete Richtlinie soll am 01.01.2014 in Kraft treten. Die
Formulare für die Antragstellung und die Abrechnung wurden entsprechend
überarbeitet. In der beigefügten Version wurden die Änderungen kursiv
gekennzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Richtlinie der
Gemeinde Kleinmachnow zur Förderung der Vereine, Verbände, Initiativen und
Organisationen – Vereinsförderrichtlinie –
(Änderungen wurden
kursiv gekennzeichnet)