Sitzung: 17.12.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 138/15
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Grundstück Zehlendorfer Damm 217)
· Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug (Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen
· Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben vom 21. September 2015)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 138/15 beteiligen sich:
Herr Singer
Frau Sahlmann
Abstimmung zur DS-Nr. 138/15:
Die DS-Nr. 138/15 wird mehrheitlich beschlossen.