Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.

 

Für die Weiterführung des Verfahrens bedarf es einer Anpassung des Aufstellungsbeschlusses, mit dem die neue Zielrichtung „Wohnen sowohl im Bestandsgebäude, als auch im ergänzenden Boardinghaus“ festgelegt wird. Ende vergangenen Jahres wurde mit dem Grundstückseigentümer diskutiert und die leerstehende Burg umfassend besichtigt. Nun soll durch Beschluss klargestellt werden, dass die Gemeinde den Vorschlag des Eigentümers aufgreift. Dem weiteren Bebauungsplan-Änderungsverfahren soll zugrunde gelegt werden, das das schon bisher planungsrechtlich zulässige Ergänzungsgebäude beibehalten und ebenfalls ausschließlich reinen Wohnzwecke zugeführt wird.

 

Herr Grubert

Ich möchte ergänzend erwähnen, dass wir es damals sehr begrüßt haben, dass mit der beantragten Änderung des Bebauungsplans das Boardinghouse entfallen sollte. Ich war deshalb sehr überrascht, dass der Bauausschuss in der Diskussion Ende 2015 dem Wunsch auf Beibehaltung des Boardinghauses und einer reinen Wohnnutzung aufgeschlossen gegenüberstand.

Als Verwaltung kann das in dem bisher geplanten Umfang nicht empfehlen. Der Erweiterungsbaukörper, das Boardinghaus, findet bei mir als Bürgermeister und bei meiner Verwaltung keine Sympathie.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Herr Prof. Sommer, Herr Templin, Herr Kreemke, Frau Sahlmann, Herr Schubert

 


Abstimmungsergebnis:

0 Zustimmungen / 8 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig abgelehnt