Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 8, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Die Gemeinde Kleinmachnow kauft die beiden Grundstücke „Jägerstieg 2“, Kleinmachnow,

 

a)         Flur 12, Flurstück 518, Größe 936 m²

b)         Flur 12, Flurstück 520, Größe 1617 m²

 

mit einer Gesamtgröße von 2533 m² an.

 

Der Kaufpreis beträgt 750.000,00 Euro.

Der Kaufpreis wird nach Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Übergabe des Grundstückes fällig, nicht jedoch vor dem 01.01.2018.

Die Kosten des Vertrages trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

Die Abwicklung des Kaufvertrages zwischen den Parteien soll durch zwei gegenseitige, unwiderrufliche Angebote erfolgen, deren Annahme in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 erfolgen kann.

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

 

Anlagen

·       Kostenschätzung der Architekten Bertsch vom 11. April 2016

·       Liegenschaftskarte, Luftbild, Ansicht

·       Angebots- und Kaufvertragsentwurf

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 052/16/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Bültermann

Frau Scheib

Herr Liebrenz

Frau Sahlmann

 

 

Herr Singer zu Protokoll

Dem Kauf der Kirche kann ich in keinem Fall zustimmen. Drei Gründe möchte ich angeben. Das Erste ist, wir kaufen was, weil wir was kaufen wollen, ohne ein Konzept zu haben, was wir damit machen. Dieses Haus hat im Parterre nichts, ich muss erst eine Treppe nach oben zu den Veranstaltungsräumen im Kopfbau. Da soll ja mal ein Fahrstuhl hinkommen. Das sind zwei Räume von ca. 45 m². Dort kann man Gruppenarbeit machen, aber mehr auch nicht. Oben sind Dachkammern, da müssten die Herren vom Heimatverein nach oben laufen, denn bis dahin wird der Fahrstuhl nicht gehen, er geht nur bis zum 1. Obergeschoss. So steht es in den Unterlagen. Unten gibt es noch den alten Andachtsraum mit anschließender Küche aus den 30er Jahren, in dem maximal 50-60 Personen Platz finden und es gibt den großen Raum, der abgestützt ist, weil das Dach die Schneelast nicht sicher tragen kann. Wenn man richtig überlegt, betreibt man dort eigentlich Kannibalismus. Wir kannibalisieren die Objekte, die wir selber fördern. Wir kannibalisieren den Rathaussaal mit seinen Veranstaltungen, der die gleiche Größe hat, den Zehlendorfer Damm mit 60-70 Personen und auch die Kammerspiele. Der Kultraum hat heute schon manchmal Sorgen, weil die Kleinmachnower Schwierigkeiten haben, sich zwischen den verschiedenen Angeboten zu entscheiden. Wir arbeiten also dann mit einem Saal gegen die anderen Projekte, die wir mit Fördergeldern fördern, arbeiten gegen den Sinn unserer eigenen Förderung. Ich kann mir da noch keine sinnvolle Nutzung vorstellen. Schauen Sie sich das Heimatmuseum in Teltow an, dort bekommt man mit Mühe und Not am Sonntagnachmittag ein paar Besucher. Dafür muss man nicht so viel Geld ausgeben und mal ein paar Besucher zu einer Ausstellungeröffnung zu haben und danach keine mehr. Das Nächste ist die Geldfrage. Mein Problem ist, Geld kann man nur einmal ausgeben. Wenn man sich das Immobilienkonzept anschaut, da brauchen wir eine Menge Geld. Da ist der Bauhof noch gar nicht drin, der gar kein Geld zurücklegen darf. Der Umzug kostet aber mindestens 5 Mio. Euro. Wir beschneiden unsere Möglichkeiten bei den Objekten, die uns gehören, weil wir unbedingt eines kaufen wollen, was uns nicht gehört. Das ist in meinen Augen nicht vernünftig. Dann gibt es noch das Gutachten mit dem Sanierungsaufwand von 1,2 Mio. Euro. Wir haben die Erfahrung gemacht, beim Neubau muss man 10-12 % draufschlagen als Risiko, aber wenn man einen Altbau anfasst, weiß man überhaupt nicht was passiert. Außerdem steht es unter Denkmalschutz. Die Kaufsumme steht fest, aber der Instandsetzungsaufwand, der Sanierungsaufwand hat für mich drei dicke Fragezeichen. Wir wissen nicht, was hier wirklich auf uns zukommt. Das ist für mich keine Grundlage für einen Beschluss.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 052/16/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Brammer

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Frau Dettke

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schramm – Ende der Rednerliste

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Dem Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Rednerliste

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Kreemke

Herr Oeff

Frau Storch

Frau Schwarzkopf

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Die Entscheidung, die heute hier gefällt wird, ist eine Entscheidung von großer Dimension. Im Gesamtumfang dessen, was der Bürgermeister als grünes Band der Kultur skizziert hat, kommen wir auf Ausgaben, die alles, was wir bisher an freiwilligen Leistungen erbracht haben, inklusive der Sanierung des Freibades, übersteigt. Dass die Gemeinde als Kaufinteressent auftritt, hat uns nicht überrascht, das haben wir schon vor zwei Jahren prognostiziert, denn es war abzusehen, dass zu dem vom Gemeindekirchenrat vorgesehenen Preis, sich kein privater Erwerber finden wird, denn das Haus ist wirklich nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da es im Außenbereich liegt, sind keine baulichen Erweiterungen auf diesem Grundstück mehr möglich und es ist sogar denkmalgeschützt im Inneren, also die Beziehung zueinander muss auch erhalten werden. Ein Liebhaberobjekt ist es, so steht es jedenfalls in dem geheimnisvollen Wertgutachten, was der Bürgermeister der Öffentlichkeit nicht bekannt geben möchte, weil es sie ja vielleicht verunsichern könnte. Ich komme jetzt noch zu einem Punkt, der bereits in der Einwohnerfragestunde angesprochen wurde. Geht denn das? Darf man das überhaupt? Um so etwas zu klären, habe ich in der Kommunalverfassung nachgeschaut. Offensichtlich handelt es sich nach § 78 hier um einen Vermögenserwerb, der auch vom Bürgermeister bzw. Herrn Piecha in den Ausschussberatungen genannt worden. Darin heißt es: „Die Gemeinde soll Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird.“ Als Selbstzweck oder damit wir bei steigenden Immobilienpreisen damit vielleicht noch ein gutes Geschäft machen ist explizit ausgeschlossen, d. h. bei diesem Vermögenserwerb muss es einen Zweck geben, absehbar, möglicherweise auch in der Zukunft liegend. Dafür hat der Bürgermeister die kulturelle Nutzung und die Vereinsnutzung, insbesondere durch den Heimatverein, vorgesehen. Ich zitiere mal aus der Drucksache: „Das Gebäude eignet sich ausgezeichnet zur Nutzung durch Vereine und die Gemeinde Kleinmachnow für kulturelle Zwecke. Bei einem Ankauf des Objektes und bei Aufgabe des Objektes durch den Bauhof sind die beiden Grundstücke konzeptionell zu entwickeln.“ Jetzt zitiere ich mal von der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde zur Begründung, warum sie den Jägerstieg aufgibt. „Da der Kirchensaal und der größte Gemeinderaum nicht unabhängig voneinander funktionieren und weder optisch noch akustisch zu trennen sind, ist eine parallele Nutzung ohne gegenseitige Störung nicht möglich. Der Denkmalschutz, eine Änderung oder gar ein Abriss der Notkirche strikt ablehnt. Bei Umnutzung des Bauhofes und baulicher Ergänzung des Gemeindehauses ein Bebauungsplanverfahren nötig wäre, angesichts des politischen Konsenses den Bauhof zurückzubauen und den Bannwald wieder auf seine ursprüngliche Größe zu erweitern, ist es höchst unsicher, ob ein Bauvorhaben am Jägerstieg überhaupt umsetzbar ist. Alle vorhandenen Gebäude der Kirchgemeinde weisen altersbedingt erhebliche Mängel auf, die bei Erhaltung behoben werden müssen.“ Als die Kirchgemeinde diese Drucksache gelesen haben könnte, müsste sie jubelnd sagen, es geht ja doch. Wir hätten ja an diesem Standort bleiben können. Wir können an diesem Standort bleiben. Das ist aber nicht erfolgt und deswegen stellt sich die Frage, ob der Bürgermeister bzw. die Gemeinde Kleinmachnow etwas darf, was die Kirchengemeinde nicht darf. Und dabei stellt sich die Frage, ob diese Vertragskonstruktion, die der Bürgermeister hier zur Abstimmung bringt, überhaupt rechtmäßig ist. Er hat ja selber festgestellt, dass der Kaufpreis, inklusive der Nebenausgaben, die Wertgrenze der erheblichen Investitionen übersteigt. Das macht die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes notwendig, ohne den der Bürgermeister überhaupt nicht ermächtigt ist, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Nun sagt der Bürgermeister, vielleicht ein schöner Trick, der vielleicht in der Kommunalgeschichte einmalig ist, dass er ein unwiderrufliches Angebot abgibt. Ich danke Herrn Schubert für den Hinweis im Hauptausschuss, auch damit verpflichtet sich der Bürgermeister zur Leistung und wenn er nicht leisten kann, weil z. B. das Haushaltsrecht bei der Gemeinde liegt und das im Haushalt nicht vorgesehen, ist auch diese Verpflichtungsermächtigung noch nicht aufgenommen. Dann wäre die Gemeinde schadenersatzpflichtig, d. h. der Verkäufer könnte sich darauf berufen, dass die Gemeinde leistet. Demzufolge geht er bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung und bei Abgabe des Angebotes eine Verpflichtungsermächtigung ein, und diese Verpflichtungsermächtigung ist nicht im Haushalt abgedeckt, d. h. es ist rechtswidrig. Weil Sie uns das alles sowieso nicht glauben, kündigen wir jetzt schon an, sollte, wider erwarten, diese Drucksache eine Mehrheit bekommen, werden wir den gesamten Vorgang, inklusive des nichtöffentlichen Wertgutachtens, was kein Wertgutachten für dieses Objekt und für diesen Nutzungszweck ist, der Kommunalaufsicht vorlegen. Wir sind der Meinung, dass es rechtswidrig ist und die Kommunalaufsicht wird letztendlich entscheiden, ob unsere Ansichten stimmen oder nicht. Wir kündigen jetzt schon an, dass, sollte so abgestimmt werden wie ich vermute, wir noch eine Erklärung abgeben werden.

 

 

Antrag der Fraktion BIK - namentliche Abstimmung

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 052/16/1

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

X

 

 

Baumgraß, Holger

X

 

 

Brammer, Viktoria

X

 

 

Bültermann, Bernd

X

 

 

Christall, John

X

 

 

 

 

 

 

Dettke, Martina

 

X

 

Grubert, Michael

X

 

 

Gutheins, Norbert

 

 

X

Haase, Dr. Walter

-

-

-

Heilmann, Kathrin

X

 

 

 

 

 

 

Hurnik, Markus

X

 

 

Kimpfel, Dr. Kornelia

-

-

-

Kreemke, Wolfgang

 

X

 

Krüger, Bernd

X

 

 

Liebrenz, Henry

 

 

X

 

 

 

 

Martens, Michael

X

 

 

Nieter, Wolfgang

X

 

 

Oeff, Alan

 

X

 

Sahlmann, Barbara

 

X

 

Scheib, Angelika

X

 

 

 

 

 

 

Schramm, Raoul

X

 

 

Schubert, Matthias

X

 

 

Schwarzkopf, Andrea

 

X

 

Singer, Thomas

 

X

 

Storch, Katharina

 

X

 

 

 

 

 

Tauscher, Maximilian

X

 

 

Templin, Roland

 

X

 

Warnick, Klaus-Jürgen

X

 

 

Wolschon, Jörg Wolfram

X

 

 

gesamt

17

8

2

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 052/16/1:

Die DS-Nr. 052/16/1 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Templin

Nach Ansicht der BIK-Fraktion ist der Vollzug der gerade mit Mehrheit beschlossenen Beauftragung zum Abschluss des in DS-Nr. 052/16/1 mit der Anlage des Angebotes und Kaufvertrages rechtswidrig. Wir werden die Kommunalaufsicht entsprechend informieren. Sollte der Bürgermeister vor der Entscheidung der Kommunalaufsicht über die von uns vermutete Rechtswidrigkeit den Vertrag unterschreiben und würde die Kommunalaufsicht die Rechtswidrigkeit feststellen, hätte der Bürgermeister vorsätzlich und pflichtwidrig gehandelt. In diesem Fall käme auch eine persönliche Haftung in Frage. Die Haftung durch die Gemeinde wäre in diesem Falle auszuschließen.