Sitzung: 17.05.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 034/18
1. Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus
Teil A Zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B textliche
Festsetzungen (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-12
Bebauungsplan
KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus:
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Teil
A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 27.11.2017)
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Teil
B Textliche Festsetzungen, Stand: 27.11.2017
·
Begründung
zum Bebauungsplan KLM-BP-019-12, Stand: 16.04.2018
An der Aussprache zur DS-Nr. 034/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 034/18:
Die DS-Nr. 034/18 wird einstimmig beschlossen.