Sitzung: 19.05.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 010/22/1
2.
Zu dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros
eingeladen. Die Auswahl eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung
übernommen werden soll, erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die
Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.
3.
Im Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten
Gebäude zu beachten und der Baumbestand soweit möglich zu erhalten.
Insbesondere die folgenden weiteren Planungsvorgaben sind einzuhalten:
a)
„Baufenster“ gemäß Lageplan in der Anlage,
offene Bauweise, Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück gemäß
Stellplatzsatzung,
b)
Ergänzung des Gebäudebestandes um ein Veranstaltungsgebäude
(„Ballsaal“) mit max. 240 m² Grundfläche und max. 6,5 m Traufhöhe
an der südlichen Fassade,
c)
Ergänzung des Gebäudebestandes um ein oder
mehrere Beherbergungsgebäude mit max. 495 m² Gesamtgrundfläche und
max. 9,0 m einer Gebäudehöhe (Oberkante),
d)
Ergänzung des Gebäudebestandes um einen Verbindungsbau
zwischen Denkmal und Beherbergungsgebäude mit max. 40 m² Grundfläche und max.
4,0 m Gebäudehöhe,
e)
Berücksichtigung der weiteren Bindungen und
Hinweise in den Rahmenbedingungen.
4.
Der
im Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen
in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.
Anlagen
·
Workshop-Verfahren
zur
ergänzenden Bebauung westlich/südwestlich des denkmalgeschützten
Gebäudeensembles, Entwurf Rahmenbedingungen (Stand April 2022)
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 010/22/1
beteiligen sich:
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 010/22/1:
Die DS-Nr.
010/22/1 wird einstimmig abgelehnt.