Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

1.   Vor der Aufnahme von weiteren Beratungen zur Bauleitplanung führen der Eigentümer des Grundstücks Stahnsdorfer Damm 19 und die Gemeinde ein kooperatives Workshop-Ver­fahren zur ergänzenden Bebauung westlich/südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles durch. Die dazu vom Eigentümer in Abstimmung mit der Gemeinde formulierten Rahmenbedingungen sind der Anlage zu entnehmen.

2.   Zu dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros eingeladen. Die Auswahl eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung übernommen werden soll, erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.

3.   Im Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten Gebäude zu beachten und der Baumbestand soweit möglich zu erhalten. Insbesondere die folgenden weiteren Planungsvorgaben sind einzuhalten:

a)   „Baufenster“ gemäß Lageplan in der Anlage, offene Bauweise, Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück gemäß Stellplatzsatzung,

b)   Ergänzung des Gebäudebestandes um ein Veranstaltungsgebäude („Ballsaal“) mit max. 240 m² Grundfläche und max. 6,5 m Traufhöhe an der südlichen Fassade,

c)   Ergänzung des Gebäudebestandes um ein oder mehrere Beherbergungsgebäude mit max. 495 m² Gesamtgrundfläche und max. 9,0 m einer Gebäudehöhe (Oberkante),

d)   Ergänzung des Gebäudebestandes um einen Verbindungsbau zwischen Denkmal und Beherbergungsgebäude mit max. 40 m² Grundfläche und max. 4,0 m Gebäudehöhe,

e)   Berücksichtigung der weiteren Bindungen und Hinweise in den Rahmenbedingungen.

4.   Der im Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.

 

 

Anlagen

·       Workshop-Verfahren zur ergänzenden Bebauung westlich/südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles, Entwurf Rahmenbedingungen (Stand April 2022)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/22/1 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 010/22/1:

Die DS-Nr. 010/22/1 wird einstimmig abgelehnt.