Sitzung: 04.06.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 063/12
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März 2012
erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu
heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet entlang Fontanestraße und
Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks
Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1, Kennzeichnung
Geltungsbereich.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 063/12 beteiligen sich:
-
Herr
Templin
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Herr
Musiol
-
Herr
Dr. Klocksin
Herr Grubert zu
Protokoll:
Wenn es auf Grund dieser von der
Gemeindeverwaltung im ersten Schritt vorgenommenen Maßnahmen laut
Beschlussvorschlag zu einer Änderung des Bebauungsplanes kommt, wird das
selbstverständlich in den Ausschüssen beraten werden. Dann wird auch nichts
weiter beauftragt. Jetzt soll eine Verkehrszählung durchgeführt sowie ein schalltechnisches
Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dann liegt ein Ergebnis vor: Sind die Maxime
des alten Bebauungsplanes noch haltbar oder nicht. Wenn nicht, muss man erneut
in die Diskussion treten und sich auch eventuell über Folgen und ein anderes
Planungsbüro unterhalten. Sollte das Ergebnis aber so sein, dass alles so
bleiben kann, dass nur Dinge nachgeholt wurden, dann braucht man kein neues
Planungsbüro beauftragt werden.
°
Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 063/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 14.06. 2012 zu setzen.