Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März 2012 erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet entlang Fontanestraße und Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1, Kennzeichnung Geltungsbereich.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 063/12 beteiligen sich:

-          Herr Templin

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Herr Musiol

-          Herr Dr. Klocksin

 

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Wenn es auf Grund dieser von der Gemeindeverwaltung im ersten Schritt vorgenommenen Maßnahmen laut Beschlussvorschlag zu einer Änderung des Bebauungsplanes kommt, wird das selbstverständlich in den Ausschüssen beraten werden. Dann wird auch nichts weiter beauftragt. Jetzt soll eine Verkehrszählung durchgeführt sowie ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dann liegt ein Ergebnis vor: Sind die Maxime des alten Bebauungsplanes noch haltbar oder nicht. Wenn nicht, muss man erneut in die Diskussion treten und sich auch eventuell über Folgen und ein anderes Planungsbüro unterhalten. Sollte das Ergebnis aber so sein, dass alles so bleiben kann, dass nur Dinge nachgeholt wurden, dann braucht man kein neues Planungsbüro beauftragt werden.


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 063/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 14.06. 2012 zu setzen.