Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 für Waldflächen
Vorlage
083/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑13 für Waldflächen umfasst die in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiche. Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-13 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.


Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 (DS-Nr. 278/09) ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet. Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für Flächen im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 13. Änderung des FNP umfasst die Änderung von „nachrichtlich übernommenen“ und wei­teren Waldflächen in die Darstellung „Wald“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB.

Mit der Erarbeitung des Vorentwurfes konnte der im Einleitungsbeschluss vom 11.02.2010 vorge­gebene Geltungsbereich der 13. FNP-Änderung weiter präzisiert werden. Er wurde nach Bestands­analyse und Durchsicht der inzwischen rechtswirksamen Bebauungspläne neu zuge­schnitten und ergänzt (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich). Aufgenommen sind jetzt auch Bereiche, die

­        entsprechend den Festsetzungen eines B-Planes von der im FNP bisher anderen Nutzungsart in die Darstellung „Wald“ oder

­        (in geringem Umfang) von der FNP-Kennzeichnung als „Wald“ in die inzwischen in einem B‑Plan festgesetzte Nutzungsart

zu ändern sind.

Die vorgenannten Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 31.05.2010 (vgl. Anl. 3) dargestellt.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf erfolgen. Die in diesem Verfahrensschritt eingehenden Stellungnahmen, insbesondere der zuständigen Forstbehörde, werden zu einer weiteren Präzisierung des Geltungsbereiches führen, die der Gemeindever­tretung dann mit dem FNP-Entwurf vorgelegt werden wird.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfor­dern deshalb eine regel­mäßige Aktualisierung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 8.956,42 €

Budget/Teilhaushalt:

50 (Bau/Wohn) / 18

 Finanz-HH 2010

EURO: 8.956,42 €

Produktgruppe:

5110

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlagen:

1.       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-13

2.       Bestand: wirksamer FNP, bisher „nachrichtlich übernommener“ Wald / bisherige Darstellung der jew. Nutzungsart von künftig als Wald dargestellten Flächen

3.       Planung: FNP-Vorentwurf, Stand 31.05.2010

4.       Erläuterungen