1. Der
Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑13
für Waldflächen umfasst die in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiche.
Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anlage 3)
wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-13 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 (DS-Nr. 278/09) ein Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet. Der FNP ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für Flächen
im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 13. Änderung
des FNP umfasst die Änderung von „nachrichtlich übernommenen“ und weiteren
Waldflächen in die Darstellung „Wald“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b
BauGB.
Mit der Erarbeitung des Vorentwurfes
konnte der im Einleitungsbeschluss vom 11.02.2010 vorgegebene Geltungsbereich
der 13. FNP-Änderung weiter präzisiert werden. Er wurde nach Bestandsanalyse
und Durchsicht der inzwischen rechtswirksamen Bebauungspläne neu zugeschnitten
und ergänzt (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich). Aufgenommen sind jetzt
auch Bereiche, die
entsprechend den Festsetzungen eines B-Planes
von der im FNP bisher anderen Nutzungsart in die Darstellung
„Wald“ oder
(in geringem Umfang) von der FNP-Kennzeichnung
als „Wald“ in die inzwischen in einem B‑Plan festgesetzte
Nutzungsart
zu ändern
sind.
Die vorgenannten
Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 31.05.2010 (vgl. Anl. 3)
dargestellt.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine Beteiligung von Öffentlichkeit
und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf
erfolgen. Die in diesem Verfahrensschritt eingehenden Stellungnahmen,
insbesondere der zuständigen Forstbehörde, werden zu einer weiteren
Präzisierung des Geltungsbereiches führen, die der Gemeindevertretung dann mit
dem FNP-Entwurf vorgelegt werden wird.
Der FNP ist
der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet
in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt.
Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus
seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für
ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus
dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte
Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige
Aktualisierung.
Anlagen:
1. Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-13
2. Bestand:
wirksamer FNP, bisher „nachrichtlich übernommener“ Wald / bisherige Darstellung
der jew. Nutzungsart von künftig als Wald dargestellten Flächen
3. Planung:
FNP-Vorentwurf, Stand 31.05.2010
4. Erläuterungen