1. Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow soll hinsichtlich der Aussagen zu Waldflächen
untersucht und, soweit erforderlich, geändert werden. Das Verfahren wird unter
der Bezeichnung 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 geführt. Der
Änderungsbereich der 13. Änderung umfasst den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anlage 4)
wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-13 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 (DS-Nr. 278/09) ein Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet. Der FNP ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 10. Änderung KLM‑FNP‑10 für Flächen
im Bereich Seeberg vom 15.10.2009. Das eingeleitete Verfahren zur 13. Änderung
des FNP umfasst die Änderung von „nachrichtlich übernommenen“ und weiteren
Waldflächen in die Darstellung „Wald“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b
BauGB.
Mit der Erarbeitung des Vorentwurfes
konnte der im Einleitungsbeschluss vom 11.02.2010 vorgegebene Geltungsbereich
der 13. FNP-Änderung weiter präzisiert werden. Er wurde nach Bestandsanalyse
und Durchsicht der inzwischen rechtswirksamen Bebauungspläne neu zugeschnitten
und ergänzt (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich). Aufgenommen sind jetzt
auch Bereiche, die
entsprechend den Festsetzungen eines B-Planes
von der im FNP bisher anderen Nutzungsart in die Darstellung
„Wald“ oder
(in geringem Umfang) von der FNP-Kennzeichnung
als „Wald“ in die inzwischen in einem B‑Plan festgesetzte
Nutzungsart
zu ändern
sind.
Die vorgenannten
Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 23.08.2010 (vgl. Anl. 4)
dargestellt.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Dieser
Beschlussvorschlag ist unter der DS-Nr. 083/10 in der Sitzung des
Bauausschusses am 31.05.2010 bereits beraten und mit dem Abstimmungsergebnis 7
„Ja“ / - „Nein“ / - „Enthaltung“ befürwortet worden. Einzelne Hinweise von
Bauausschussmitgliedern wurden jedoch zum Anlass genommen, die Darstellung des Vorentwurfes
weiter zu präzisieren und der Drucksache ergänzende Informationen beizufügen
(vgl. Anl. 2 und Anl. 6). Weitere Hinweise und die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingehenden Äußerungen, insbesondere der
zuständigen Forstbehörde, werden zu einer erneuten Präzisierung von
Planinhalten und der Abgrenzung des Geltungsbereiches führen. Sie werden in den
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegenden FNP-Entwurf eingearbeitet
werden.
Der FNP ist
der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet
in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt.
Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus
seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für
ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus
dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte
Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige
Aktualisierung.
Anlagen:
1. Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-13
2. nur
zur Information: Grünflächen, Biotopflächen,
Schutzgebiete
3. nur
zur Information: Darstellung Änderungsbereiche im wirksamen
FNP
4. FNP-Vorentwurf,
Stand 23.08.2010
5. Erläuterungen
6. nur
zur Information: Auszug B-Plan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow“