Die Gemeindevertretung beschließt, den
Bürgermeister zu beauftragen, das Wertermittlungsgutachten für den von der
Evangelischen Kirchengemeinde im Alten Dorf beabsichtigten Kauf des
Grundstückes für den geplanten Kirchenneubau erst auf der Grundlage eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes erstellen zu lassen. Erst dann ist das besagte
Grundstück als Bauland ausgewiesen.
Das mit der Info-Vorlage 021/13 vorgelegte
Wertermittlungsgutachten für eine Fläche von ca. 1020 qm weist einen Kaufpreis
von 35.000 € aus. Die Grundlagen der Bewertung werden nicht klar wiedergegeben.
Die Seiten 1 bis 18 des Gutachtens fehlen in der INFO 021/13.
Da das
Grundstück aber als Bauland genutzt werden soll, was durch den noch zu
beschließenden Bebauungsplan festgelegt wird, ist eine nicht hinnehmbare
Unterbewertung im o. g. Gutachten festzustellen. Es ist deshalb erforderlich,
das Gutachten auf der Grundlage der späteren Beschlüsse der Gemeindevertretung
zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes erstellen zu
lassen, da anderenfalls der Gemeinde ein erheblicher finanzieller Schaden
entstehen wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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