1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 13.12.2012 (DS-Nr. 163/12) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ – B-Plan – eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 14.11.2013 mit DS-Nr. 118/13 gebilligt und im Zeitraum vom 02.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 04.12.2013. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 19 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
In Reaktion auf die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Regionalabteilung West, vom 09.01.2014 wurde die schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan ergänzt und die Textliche Festsetzung Nr. A 6.0 - Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen/ Immissionsschutz – hinsichtlich der Geräuschkontingentierung modifiziert. Eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 24.02.2014. 3 Stellungnahmen der von der Änderung betroffenen
Öffentlichkeit bzw. der berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange gingen bei der Gemeinde ein.
Die eingegangenen
Stellungnahmen können in der in Anlage 2, 3 und 4 dargestellten Form abgewogen
werden.
Hinweis: Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.02,
eingesehen werden.
Die Kosten des
Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der
Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
4) Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB