2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die Gemeindevertretung hat am
14.11.2013 mit DS-Nr. 075/13 beschlossen, den Bebauungsplan
KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ i.d.F. der 1. Änderung (in Kraft getreten am
16.10.2009) für das
Grundstück Meiereifeld 33 zu ändern. Mit Beschluss vom 15.05.2014 (DS-Nr. 022/14)
wurden der Änderungsbereich erweitert und die benachbarten Grundstücke
Meiereifeld 35 und Meiereifeld 35 a einbezogen.
Das (Änderungs-)Verfahren
wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ weitergeführt
(vgl. Anlage 1, Kennzeichnung
des Geltungsbereiches).
Ziel des
Verfahrens ist es, auf dem Grundstück Meiereifeld 33 statt dem bisher
festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA 1 und WA 2) eine Fläche für
Gemeinbedarf, Zweckbestimmung kulturellen, sozialen und gesundheitlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festzusetzen. Auf dem
gemeindeeigenen Grundstück sollen zukünftig insbesondere kulturelle Nutzungen
zulässig sein.
Auf dem
benachbarten Grundstück Meiereifeld 35 beabsichtigt der private Eigentümer, ein
soziales Gemeinschaftswohnprojekt zu realisieren. Dazu soll die straßenseitige
überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) entfallen. Statt dessen sollen auf
den Grundstücken Meiereifeld 35 und 35a das rückwärtige Baufenster
angepaßt sowie das Nutzungsmaß Grundfläche (GR), der geplanten Neubebauung
entprechend, erhöht werden.
Die weiteren, von dem
Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten
werden.
Der nun erarbeitete
Bebauungsplan-Entwurf ist als Anlage 2
(zeichnerische Festsetzungen) und Anlage
3 (textliche Festsetzungen) beigefügt.
Der Entwurf der 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“
Bebauungsplan-Entwurf,
Stand 13.10.2014, bestehend aus
2) Teil A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3) Teil B ‑ Textliche Festsetzungen