Die Kommunen Kleinmachnow und Teltow beabsichtigen, einen Zweckverband
Bauhof zu gründen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen
Voraussetzungen zur Gründung des Zweckverbandes gemeinsam mit der Kommune
Teltow zu untersuchen und die zur Gründung notwendigen Vorbereitungen zu
treffen.
Anlagen
1.
Vertiefende
Informationen zur Untersuchung
2.
Vor- und
Nachteile eines Zweckverbandes
3.
Bericht
der Firma Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH
Mit Beschluss zur DS-Nr. 076/11 wurde der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob die vom Bauhof als Eigenbetrieb der Gemeinde Kleinmachnow in Kleinmachnow und über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag in Teltow wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen einer gemeinsamen Organisationsform erledigt werden können. Erste Untersuchungen im Jahre 2013 haben ergeben, dass ein Zweckverband die geeignete Form der interkommunalen Zusammenarbeit wäre. Eine entsprechende Information erfolgte im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten am 29. Mai 2013. Anfang 2014 lag eine vertiefende Untersuchung (Anlage) durch die Firma Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, vor, die von den Kommunen Teltow und Kleinmachnow gemeinsam in Auftrag gegeben wurde. Zu der vertiefenden Untersuchung im Einzelnen siehe Anlage 1 des Beschlusses.
Die Gründung eines Zweckverbandes Bauhof im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bringt Verbesserungen der Leistungsfähigkeit als auch der Wirtschaftlichkeit mit sich. Insbesondere erfolgt eine Erweiterung des Leistungsspektrums durch zusätzliche Ressourcen, eine Spezialisierung in der Leistungserbringung, kein Verlust von spezifischem Wissen durch Fremdvergabe von Aufgaben. Damit ist eine effektivere Ausnutzung des Maschinenparks möglich, der Personaleinsatz kann straffer geplant werden, die Aufgabenspezialisierung führt zu quantitativen und qualitativen Steigerungen bei der Aufgabenerledigung. Durch optimale Kapazitätsauslastung können die Fixkosten gesenkt werden und es ist mit mittelfristigen Kosteneinsparungen zu rechnen. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Schaffung eines gemeinsamen hochmodernen Bauhofes an einem gemeinsamen neuen Standort. Der Aufgabenbereich des Zweckverbandes Bauhof soll sich im Wesentlichen auf den öffentlichen Bereich und hoheitliche Aufgaben beschränken. Grundsätzlich sind das der Winterdienst, die Straßenreinigung, die Pflege öffentlicher Grünflächen und Grünanlagen sowie Arbeiten für öffentliche Einrichtungen. Im Gegensatz zu der bisher praktizierten Zusammenarbeit über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird bei der Zusammenarbeit im Rahmen eines Zweckverbandes die Planungssicherheit erhöht, die Auslastungssicherheit verbessert, die Risikoverteilung gleichwertig vorgenommen und es gibt insbesondere gleichberechtigte Steuerungsmöglichkeiten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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