Anlage 1
Erläuterungen
Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“, hier:
Zulässigkeit von Einfriedungen entlang
öffentlicher Rad- und Fußwegeverbindungen (der sog. „Schluppen“)
Info
Der Bebauungsplan
KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ trat mit Bekanntmachung am 26.02.2010
in Kraft (Amtsblätter für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 02/2010 v.
26.02.2010 und Nr. 03/2010 v. 31.03.2010). Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes, das Grundstück Sperberfeld 7 betreffend, trat mit
Bekanntmachung am 27.02.2015 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 02/2015 v. 27.02.2015).
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (vgl.
Anlage 2) wird nördlich durch den Bannwald, westlich durch das Gebiet
des B-Planes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, südlich durch den B-Plan
KLM-BP-016 Wohnlage „Hohe Kiefer“ und westlich durch die Neubauernsiedlung
(Außenbereich, § 35 BauGB) begrenzt.
Die Thematik der
öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindungen, der sogenannten „Schluppen“, war
auch im Straßenraumatlas Kleinmachnow im Kapitel E „Radwege & Schluppen“
behandelt worden. Ein Vorabzug dieses Planwerkes war Gegenstand einer
gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten (UVO) und des Bauausschusses am 04.03.2009. Der
Straßenraumatlas charakterisiert die Schluppen als Verbindungselement zwischen
Wohngebieten, übergeordneten Grünanlagen sowie an das Radwegenetz. Eine
Gestaltung ist weiterhin nur bei wenigen Schluppen vorhanden, wodurch
überwiegend ein Trampelpfadcharakter besteht.
In dem Gebiet des
rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 befinden sich mehrere Schluppen.
Die markanteste und zugleich längste ist die quer durch das Gebiet verlaufende
Schluppe zwischen Neubauernsiedlung im Osten und Bürgerhaussiedlung Süd im
Westen. Eine weitere verläuft etwas weiter südlich zwischen Neubauernsiedlung
und der Straße Schleusenweg. Im nördlichen Bereich verbinden sechs Schluppen
die Straße Märkische Heide mit dem angrenzenden Bannwald, wobei eine Schluppe
bisher nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Im südlichen Bereich dieses
Bebauungsplanes gehen drei Schluppen von der Straße Heidefeld in die
angrenzenden südlichen Gebiete ab.
Gemäß den
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (TF-Nr. 4.8 und 4.9 (vgl. Anlage 3)) sind allseitig,
auch entlang der Schluppen, nur Einfriedungen bis max. 1,30 m Höhe als
offene Zäune oder Hecken zulässig.
Ausgelöst durch
verschiedene Anträge auf Befreiung von diesen Festsetzungen des
Bebauungsplanes, wird deutlich, dass die momentanen Festsetzungen nicht
zufriedenstellend sind. Beispielhaft ist hierfür der Antrag bzgl. der
Einfriedung für das Grundstück Haberfeld 15 (vgl. Anlage 4).
Begründet werden
die Verstöße gegen die Festsetzungen zur Einfriedung im Wesentlichen mit
ähnlichen Inhalten. Angeführt werden die mangelnde Privatsphäre durch den regen
Personenverkehr auf der Schluppe, die Zunahme des Sicherheitsrisikos (in Form
von Kriminalität) durch Einsicht der Öffentlichkeit auf das Grundstück, der
daraus, aus Sicht der Betroffenen, erforderlichen Abwehr von Einbrechern sowie,
dass die vorhandene oder wiederhergestellte Einfriedung älter ist, als der
Bebauungsplan rechtswirksam. Es zeigt sich, dass die Einhaltung bzw. die
Anpassung an die festgesetzte Einfriedungshöhe/-art von einem Teil der Anlieger
nicht befürwortet wird.
Die im Sommer 2015
durchgeführten Bestandsaufnahmen zeigen, dass hinsichtlich der Höhenbegrenzung
eine Überschreitung von über 40 % und bezüglich der Bauweise eine
Nichtbeachtung von über 30 % vorliegt, bei insgesamt 63 Einfriedungen
entlang der Schluppen des Bebauungsplangebietes (vgl. Anlagen 5 bis 8).
Da aufgrund der
Vielzahl an vorgefundenen Verstößen Befreiungen nicht in Betracht kommen, sind
grundsätzliche planungsrechtliche Überlegungen erforderlich.
Es wird seitens
der Verwaltung nun eine Änderung erwogen, mit der die festgesetzte max.
zulässige Einfriedungshöhe ab der straßenseitigen (vorderen) Baugrenze von
1,30 m auf 1,80 m heraufgesetzt werden soll. Die veranschlagte
Höhenbegrenzung ab der straßenseitigen (vorderen) Baugrenze soll nicht für
Hecken gelten. Dadurch ist es der Gemeinde möglich, ihre städtebaulichen Ziele
weiterhin zu verfolgen und zugleich eine gewisse Befriedung herzustellen. Damit
wird auch der Antrag zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen
(DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015) aufgegriffen.
Eine
Überschreitung der max. zulässigen Einfriedungshöhe würde nach dieser Änderung
nur noch bei fünf Einfriedungen vorliegen, wobei diese überwiegend durch
unzulässige geschlossene Holzwandelemente verursacht werden. Die Festsetzung,
dass Einfriedungen nur in offener Bauweise herzustellen sind, soll unverändert
beibehalten werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von
der Änderung unberührt.
Abhängig von den
Beratungsergebnissen der Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2015 wird die
Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss zu einer entsprechenden
Bebauungsplanänderung den Gemeindevertretern und ihren jeweiligen Ausschüssen
zur Beratung und Billigung vorlegen.
1) Erläuterungen
2) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-009-2
(inkl. 1. Änd.)
3) Auszug der textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan KLM-BP-009-2 i.d.F. der 1. Änd. bzgl. der Einfriedungen, Stand
März 2014
4) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 für die Einfriedung des Grundstücks Haberfeld
15
5) Fotodokumentation zu den Bestandsaufnahmen v.
24./30.07.2015
6) Tabelle der im Bestand aufgenommenen
Einfriedungshöhen
7) Zuordnung der Einfriedungen, hier: nördlicher
Ausschnitt (Plan)
8) Zuordnung der Einfriedungen, hier: südlicher Ausschnitt
(Plan)