1.
Die
Vorentwürfe der Bebauungspläne
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 1),
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 2),
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“ (vgl. Anl. 3),
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ (vgl. Anl. 4) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“ (vgl. Anl. 5)
werden gebilligt.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des
Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird
als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die insgesamt fünf Bebauungsplan-Verfahren für die Trasse der
„Potsdamer Stammbahn“ wurden mit Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2014
eingeleitet.
Bei der Potsdamer Stammbahn handelt es sich um die erste
Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838 als Verbindung zwischen Berlin
und Potsdam eröffnet. Nach Kriegszerstörungen, dem teilweisen Abbau von Gleisen
ab 1945 und 1961 sowie nach Einstellung des verbliebenen Betriebs am 18. September
1980 verfallen die baulichen Anlagen.
Konkrete Schritte zur Wiederinbetriebnahme wenigstens auf
Teilabschnitten (z.B. S‑Bf. Zehlendorf – Europarc Dreilinden) seitens der
dafür zuständigen Landesregierungen von Brandenburg und Berlin blieben bisher
aus.
Nachdem die Deutsche Bahn AG kürzlich die Flächen der
„Friedhofsbahn“ zum Verkauf ausgeschrieben hat, kann sich auch für die Flächen
der „Potsdamer Stammbahn“ eine ähnliche Entwicklung abzeichnen. Im Falle der
Veräußerung von Teilflächen könnte ein künftiger privater Eigentümer die
Freistellung von den Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz
(AEG) beantragen. Nach Freistellung wäre die Fläche im Rahmen der planungsrechtlichen
Möglichkeiten auch baulich nutzbar.
Bauliche Anlagen im Trassenbereich würden jedoch die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn ist jedoch im Sinne einer weitsichtigen Planung für die prosperierende Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf innerhalb des Metropolraumes Berlin-Brandenburg von besonderer Bedeutung.
Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde
deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im
Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können.
Angestrebt wird, die Flächen durch entsprechende Textliche Festsetzungen dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten. Es soll möglich bleiben, dass ein künftiger Betreiber der Eisenbahn die Trasse mit vertretbarem Aufwand wieder zweckentsprechend zur Erschließung der Region TKS nutzt. Auf Teilflächen unmittelbar nördlich der Wohngrundstücke „An der Stammbahn“ Nr. 11 bis Nr. 207, die gegenwärtig gärtnerisch genutzt werden (Grabeland/Nutzgarten), soll jedoch die Errichtung von offenen Einfriedungen wie z.B. Maschendraht-, Stabmatten- oder Holzlattenzäunen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig werden.
Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e werden als Textbebauungspläne aufgestellt, für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich.
Die inzwischen erarbeiteten Textbebauungsplan-Vorentwürfe sind als Anl. 1 bis 5 beigefügt, nähere Erläuterungen enthält Anl. 6. Die Teilflächen, auf denen zukünftig die Errichtung von offenen Einfriedung zugelassen werden sollen, sind in Anl. 7 gekennzeichnet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Bebauungsplan-Vorentwürfe,
jeweils Textbebauungsplan mit Abgrenzung Geltungsbereich:
1) KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“
2) KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“
3) KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“
4) KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ und
5) KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“,
Nur zur Information:
6) Erläuterungen zu den Vorentwürfen
7) Geltungsbereiche KLM-BP-048-d und -048-e, Abgrenzung „zukünftige Trasse S-/Regionalbahn“ – „Grabeland / Nutzgarten“