Betreff
KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG - Finanzbedarf für den laufenden Betrieb 2017-2022
Vorlage
DS-Nr. 081/16
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow,  für die Jahre 2017 bis 2022 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils  110.000 € zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.

 

2. Die Gewährung der in Ziff. 1 genannten pauschalen jährlichen Förderung ist abhängig von der Vorlage folgender Unterlagen:

- Jahresabschluss des Vorjahres

- prüffähige Hochrechnung der Kosten des laufenden Jahres

- Wirtschaftsplan des Folgejahres und des Folgefolgejahres

- Finanzplan des Folgejahres und des Folgefolgejahres

- Investitionsplan für das Folgejahr und das Folgefolgejahr

 

3. Die Mittel sind jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres abzurechnen.

 

4. Nicht benötigte Mittel sind zurück zu zahlen.

 

5. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2017 bis 2022 ausgeschlossen.

 

6. In den Jahren 2018, 2020 und 2022 sind die geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre durch den Genossenschaftsverband vorzulegen.

 


 

Der jährliche Zuschussbedarf der Neuen Kammerspiele e.G. liegt bei ca. 100.000 € und wurde durch die KulturGenossenschaft neue Kammerspiele e.G. mit Schreiben vom 30.10.2014 an die Gemeinde Kleinmachnow formuliert.

Entsprechend der Beschlüsse der Gemeindevertretung (DS-Nr. DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 006/15 und DS-Nr. 133/15) wurde der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G. für die Jahre 2015 und 2016 ein pauschaler Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von jeweils 75.000 € gewährt. Zur Deckung des vorhandenen Fehlbetrages sollte mit einer Erhöhung der Veranstaltungserlöse durch Verbesserung des Veranstaltungsangebots mittels Bindung attraktiver Künstler eine Senkung des Defizites angestrebt werden. Trotz steigender Einnahmen im Bereich der Gastronomie war es im Jahr 2015 nicht möglich, die Finanzierungslücke komplett zu schließen.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 weist ein Defizit von ca. 160.000 € für den reinen Kulturbetrieb auf. Daher soll die mit DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 133/15 gewährte pauschale Förderung für das Jahr 2016 in Höhe von 75.000 € mit der DS-Nr. 044/16 „KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG – zusätzlicher Finanzbedarf für den laufenden Betrieb 2016“ um 35.000 € auf insgesamt 110.000 € erhöht werden.

 

Zur weiteren Sicherung der Attraktivität der Kammerspiele und des Kulturbetriebes beantragt die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG mit Schreiben vom 22.06.2016 (s. Anlage) daher die regelmäßige finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow für die Jahre 2017 bis 2022 mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 110.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.40

Teilhaushalt/Budget:

40 12

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:  

Antrag vom 22.06.2016