Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm
Vorlage
DS-Nr. 109/16
Art
Beschlussvorlage

1.    Die zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm eingegan­genen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anl. 2 dar­gestellt.

2.    Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-08 (vgl. Anl. 4) so­wie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich be­kannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

 

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfor­dern deshalb eine regel­mäßige Aktualisierung.

 

Die Gemeindevertretung hatte bereits am 06.02.2003 ein Verfahren zur 8. Änderung des FNP eingeleitet. Mit DS-Nr. 039/16 vom 19.05.2016 grenzte sie den vorgesehenen Änderungsbereich neu ab (vgl. Anl. 1) und präzisierte die angestrebten städtebaulichen Ziele für die Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm.

 

Vorgesehen ist die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.

 

Das Verfahren KLM-FNP-08 wird parallel zur Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne

-           KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)",

-           KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“,

-           KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ und

-           KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

durchgeführt.

 

Zum Vorentwurf der 8. FNP-Änderung, den die Gemeindevertretung am 19. Mai 2016 billigte, erfolgte inzwischen eine (erneute) frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in Anlage 3 zusammengefasst.

 

Der daraufhin erarbeitete Entwurf zur 8. FNP-Änderung ist als Anlage 4 beigefügt. Nach Billigung durch die Gemeindevertretung erfolgt die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-08

2)      Luftbild (Stand April 2009), mit Änderungsbereich überlagert

3)      Abwägungsprotokoll Behördenbeteiligung

4)      FNP-Entwurf, Stand 19.09.2016

5)      Begründung zur 8. Änderung des FNP (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)