2.
Der
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-08 (vgl. Anl. 4)
sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl.
Anl. 5) werden gebilligt.
3.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14
für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die
er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er
stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP
keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine
Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück,
herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden.
Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und
Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Die Gemeindevertretung hatte bereits
am 06.02.2003 ein Verfahren zur 8. Änderung des FNP eingeleitet. Mit
DS-Nr. 039/16 vom 19.05.2016 grenzte sie den vorgesehenen Änderungsbereich neu
ab (vgl. Anl. 1) und
präzisierte die angestrebten städtebaulichen Ziele für die Flächen beiderseits
Stahnsdorfer Damm.
Vorgesehen ist die Änderung von
dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf
nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben
und die Schaffung insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum
ermöglicht werden. Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und
Waldflächen sowie einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am
Dreilindener Weg.
Das Verfahren KLM-FNP-08 wird
parallel zur Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne
-
KLM-BP-006-c-3
"TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)",
-
KLM-BP-006-c-5
„östlich Pascalstraße“,
-
KLM-BP-006-e
„nördlich Stahnsdorfer Damm“ und
-
KLM-BP-006-f
„Landesfläche Nord“
durchgeführt.
Zum Vorentwurf der 8.
FNP-Änderung, den die Gemeindevertretung am 19. Mai 2016 billigte,
erfolgte inzwischen eine (erneute) frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in
Anlage 3 zusammengefasst.
Der daraufhin erarbeitete Entwurf
zur 8. FNP-Änderung ist als Anlage 4 beigefügt. Nach Billigung durch die Gemeindevertretung erfolgt die
förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern
öffentlicher Belange.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-08
2)
Luftbild
(Stand April 2009), mit Änderungsbereich überlagert
3)
Abwägungsprotokoll
Behördenbeteiligung
4)
FNP-Entwurf,
Stand 19.09.2016
5)
Begründung
zur 8. Änderung des FNP (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)