1. Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Am 13.07.2017 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 101/17 ein weiteres Änderungsverfahren, das unter der Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ geführt wird. Ziel dieses (Änderungs-)Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hortes inkl. Außenanlagen auf dem Grundstück „Adolf-Grimme-Ring 1“ sowie die Herstellung einer privaten Parkanlage für den gemeindeeigenen Club am Rathaus (CARAT) zu schaffen. Zu diesem Zweck sind insbesondere die bisherigen Festsetzungen
- zur Nutzungsart (Erweiterung der Zweckbestimmung für die Fläche für den Gemeinbedarf um den Begriff „Hort“),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“),
- zu den Nutzungsmaßen Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) und
- zur Zweckbestimmung der öffentlichen Grünfläche
zu ändern. Die von diesem Änderungsverfahren nicht berührten bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
Mit dem Verfahren sollen Teile der rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (für die Freifläche des CARAT) sowie KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (für das Erweiterungsgebäude des „Hort Am Hochwald“ auf dem Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1) geändert und insoweit ersetzt werden.
Aufgrund
der Einbeziehung auch der Fläche der künftig privaten Parkanlage in das
Verfahren ist eine Neuabgrenzung des Geltungsbereiches erforderlich (vgl. Anlage 2, Kennzeichnung der in den
Geltungsbereich einbezogenen Fläche).
Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf ist in den Anlagen 3 und 4 beigefügt. Der Entwurf ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“
2) Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)
Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus
3) Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
4) Teil B, textliche Festsetzungen