1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hat am 19.05.2016 (DS-Nr. 036/16) beschlossen, für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße" aufzustellen.
Das
Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,91 ha und gehört zum städtebaulichen
Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A
115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).
Mit dem
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Allgemeine Wohngebiete (WA) und
Mischgebiete (MI), die das Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen. Der
Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“
ersetzen und insoweit ändern.
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
wurde auf die städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der
P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑
vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde (vgl. Anlage 4, hier nur zur Information).
In die Erarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes flossen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange ein, die mit Schreiben vom 10.07.2017 frühzeitig
beteiligt wurden (vgl. Anlage 3).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand als Erörterungsveranstaltung
am 11.07.2017 statt, Teilnehmer aus der Öffentlichkeit erschienen jedoch nicht.
Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige,
auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele
Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe
Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u.
Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.), ist eine Architektonische Ideenfindung
oder ein Wettbewerb angedacht. Mit der Vorbereitung des dazu erforderlichen
Verfahrens kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium
erreicht hat. Die in diesem Verfahren erzielten Ergebnisse sollen Grundlage der
ab 2019 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.
Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf (vgl. Anlage 2)
soll der Öffentlichkeit und den berührten
Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 erfolgte parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (Verfahren KLM-FNP-08 für
Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm). Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 15.12.2017
inzwischen wirksam geworden.
Kosten der Bauleitplanung
Die Kosten für extern zu vergebende, insbesondere stadtplanerische
Leistungen im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren trägt die
gemeindeeigene P&E mbH.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"
2.
Bebauungsplan-Entwurf
KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus:
- Teil A – Planzeichnung
- Teil B – Textliche Festsetzungen
3.
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
mit Schreiben vom 10.07.2017, hier: Auswertung
Nur zur Information:
4.
Überlagerung
Entwurf mit städtebaulichem Lageplan, Konzept Nägeliarchitekten, Stand
01.10.2015
5.
Gegenüberstellung
der Textlichen Festsetzungen des KLM-BP-006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße"
und dem Vorentwurf KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße"