1)
Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Beitrag
des Büros „Teleinternetcafé Architektur und
Urbanismus“ mit „Treibhaus Landschaftsarchitektur“ zum nichtoffenen städtebaulichen
Realisierungswettbewerb Städtebauliche
Neuordnung von Teilflächen am Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlagen 3 und 4) der
Fortführung
der Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ und KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
zugrunde zu legen.
2) Auf der Grundlage dieses Beitrages und unter Einbeziehung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden sind Bebauungsplan-Entwürfe zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Das
Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ (vgl. Anlage
1a) umfasst eine Fläche von rund 4,12 ha und gehört zum
städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich
der BAB A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).
Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
(vgl. Anlage 1b) umfasst eine Fläche von rund 1,71 ha.
Die beiden Bebauungsplan-Gebiete sind im
Zusammenhang zu betrachten. Städtebauliches Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen
sowie für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Innerhalb des
Gewerbegebietes im künftigen Geltungsbereich KLM-BP-006-e soll ein Handwerker-
bzw. Gewerbehof – insbesondere für ortsansässige Firmen – realisiert werden.
Für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e hatte
die Gemeindevertretung am 28.09.2017 mit DS-Nr. 138/17 beschlossen, dass ein
Bebauungsplan-Entwurf erst dann zur Beratung und Billigung vorzulegen ist, wenn
zuvor hinsichtlich des bisher für Wohnen vorgesehenen Bereiches ein
beschränkter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt
und erfolgreich abgeschlossen wurde.
Daraufhin
lobte der Entwicklungsträger, die gemeindeeigene Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) für Teilflächen beider
Bebauungsplan-Gebiete einen entsprechenden Wettbewerb aus. Die Waldflächen und
der geplante Gewerbehof an der Bundesautobahn waren nicht Teil des
Wettbewerb-Gebietes (vgl. Anlage 1c).
Zur Teilnahme eingeladen wurden insgesamt sechs Büros. Jeweils eines wurde vom privaten Flächeneigentümer und von der Gemeinde gesetzt, vier weitere Büros wurden per Los bestimmt (siehe INFO 009/19 v. 05.08.2019). Bearbeitungszeitraum für die teilnehmenden Büros war der Zeitraum vom 3. Mai 2019 bis 5. Juli 2019.
Kurz vor Ende der Abgabefrist sagte ein Büro schriftlich ab, ein weiteres reichte keinen Beitrag ein. Somit nahmen von sechs geladenen Teilnehmern nur vier tatsächlich am Wettbewerb teil.
Die Preisgerichtssitzung fand am 13. September
2019 statt. Zur Übernahme in die
Bebauungsplan-Entwürfe empfahl die Jury den Wettbewerbsbeitrag der
Teilnehmergemeinschaft „Teleinternetcafé Architektur und
Urbanismus“ aus Berlin mit „Treibhaus Landschaftsarchitektur“
aus Hamburg (vgl. Anlage 2).
Alle Beiträge wurden vom 18.09.2019 bis 30.09.2019 im Rathaus öffentlich ausgestellt.
Auf der Grundlage des ausgewählten Beitrages (vgl. Anlage 3 und 4) sind nun Bebauungsplan-Entwürfe zu erarbeiten, zunächst zum Gebiet KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“. In den Festsetzungen sollen sich die Ziele und nachhaltigen Ansätze des Beitrages wiederfinden. Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Ein vorläufiger Zeitplan für den weiteren Verlauf des Verfahrens KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ ist als Anlage 5 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
a)
Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
b) Abgrenzung des
Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
c) Übersicht Wettbewerbsgebiet
2.
Protokoll
des Preisgerichtes vom 13. September 2019
3.
Wettbewerbsbeitrag
„Teleinternetcafé“, Lageplan M 1 : 1.500
4.
ders.,
Präsentation
5.
Zeitplanung zum weiteren Verlauf der
verbindlichen Bauleitplanung