Die Gemeinde Kleinmachnow ist Eigentümerin des Grundstückes Zehlendorfer
Damm 204a. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude aus der 19.
Jahrhundertwende, welches ursprünglich zum alten Dorfkern gehörte.
Das Gebäude wird seit 01.02.1991 über die gewog verwaltet. Seit
19.09.2000 besteht ein Mietverhältnis.
Es besteht ein sehr hoher und umfangreich notwendiger Sanierungsbedarf.
Die Maßnahme soll Jahr 2021 umgesetzt werden. Hierfür sind Kosten in Höhe von
100 TEUR einzuplanen.
Das Gebäude ist aus der 19.
Jahrhundertwende und gehörte ursprünglich zum alten Dorfkern, wohl als
Spritzenhaus genutzt. Es handelt sich um einen Ziegelsteinbau eingeschossig mit
darüber liegendem Halbgeschoss.
Die eine Wohneinheit hat eine Größe
von 60 m2 - alle Räume sind Durchgangszimmer. Die Wohnung ist
momentan über 2 Eingangstüren zugänglich, die Räume werden jeweils von der
Eingangsseite durch Doppelkastenfenster belichtet, die Beheizung erfolgt durch
einzelne Öfen — im Bad Badeofen, der auch das Warmwasser bereitstellt. Das
Gebäude verfügt über keinen eigenen Wasseranschluss. Gas — und Elektrozähler
befinden sich im derzeit als Schlafzimmer genutzten Raum. Sämtliche elektrische
Leitungen sind aus der Bauzeit - Schalter und Steckdosen verfügen weder über Fi
noch normalen Schutzkontakt. Die Unterverteilung des Wassers sind
Bleileitungen. Alle Räume weisen erhebliche Putzschäden im Sockelbereich auf,
was auf eine fehlende oder defekte Abdichtung hinweist. In der Küche und im
Wohnzimmer ist die Dielung auf Sandboden verlegt - an dieser ist massiver
Wurmbefall sichtbar. Im Bereich der Decke im Schlafzimmer sind starke Risse und
ein Absinken erkennbar — diese Decke muss kurzfristig abgenommen werden.
Das Gebäude wird über die gewog verwaltet. Das aktuelle Mietverhältnis
besteht seit 2000. Eine laufende Instandhaltung war in den letzten Jahren nicht
möglich, da das Gebäude durch die Mieterin derartig zugestellt und nicht
begehbar war.
Erst im September 2020 konnte die Begehbarkeit durch die Mieterin
hergestellt werden, so dass die kompletten Sanierungsmaßnahmen aufgelistet
werden konnten. Die Zusammenfassung ist im beigefügten Sanierungskonzept (Anlage
1) ausführlich ersichtlich.
Auf Grund der sehr
umfangreichen notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist das Umsetzen des Mieters
unabdingbar.
Die Anlage 2 zeigt den momentan aktuellen und den geplanten Grundriss
nach der Sanierung. Das Gebäude soll nur noch über eine Eingangstür zu betreten
sein.
Für die zwingend notwendigen Arbeiten liegt eine Kostenschätzung in Höhe
von 80 TEUR (Anlage 3) vor. Mit der gewog wird zu dieser Maßnahme ein
Baubetreuungsvertrag abgeschlossen. Unter Berücksichtigung dieser Kosten werden
die Gesamtkosten bei ca. 100 TEUR liegen.
Die Maßnahme soll im Jahr 2021 komplett umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
Anlage 1 – Sanierungskonzept
Anlage 2 - Grundrisse
Anlage 3 - Kostenaufstellung der zwingend notwendigen Arbeiten
Anlage 4 - Foto