Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 4) "Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm", Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 051/21
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen sind 16.000 € (brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.

3.    Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem den Knoten Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 4) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

Der Handlungsschwerpunkt liegt an den zwei Hauptverkehrsstraßen Zehlendorfer Damm und Thomas-Müntzer-Damm, sowie der Sammelstraße Meiereifeld. Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen liegt bei den beiden Hauptstraßen bei über 12.000 Fahrzeugen am Tag, während das Meiereifeld weniger als die Hälfte davon aufweist. Der Knoten hat damit die höchste Kfz-Auslastung im gesamten Gemeindegebiet. Das Hauptnetz des Radverkehrs verläuft ebenfalls über diesen Knoten, sodass hier eine Überlagerung wichtiger Netzstrukturen stattfindet.

Das Hauptproblem besteht darin, dass die Führung des Radverkehrs sowohl auf der Fahrbahn als auch im Seitenraum unübersichtlich, uneindeutig, unvollständig und umwegbehaftet ist. Zudem sind die Sichtverhältnisse für alle am Verkehr Teilnehmenden durch die Bepflanzungen eingeschränkt. Im südwestlichen Abschnitt des Zehlendorfer Damms gibt es eine ungewöhnliche Führung des Kfz-Verkehrs, bei der sich eine Abbiegespur hinter einer Baumreihe befindet, während sich auf gegenüberliegend Seite eine sehr flächenintensive Stellplatzanlage mit eigener Ausfahrt befindet. Der Knoten Zehlendorfer Damm/ Förster-Funke-Allee ist von der Geometrie ungünstig gestaltet, sodass die Begegnung mit Linienbussen nicht möglich ist. Außerdem fehlt es an Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr.

Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitete das beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 20.01.2020 und Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 22.01.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 015/20 im Bauausschuss am 22.02.2021 und im UVO-Ausschuss am 24.02.2021 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf dem Lageplan Anlage 2 dargestellt.

Im Zuge der Vorplanung wurden für den Knoten Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm eine Minimal- und eine Maximalvariante entwickelt und gegeneinander abgewogen. Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Minimalvariante (Beibehaltung LSA) als Vorzugsvariante.

Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt ab Anfang 2022 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschlussvorschlag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss kann die weiterführende Planung im direktem Anschluss vorgesehen werden, sodass nach heutiger Einschätzung die bauliche Umsetzung im Jahr 2024 erfolgt.

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführende Planung:

 

Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm

Kosten (Aufwand)

Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung

16.000 €

Kosten (Investition)

Weitere Planungsphasen

21.000 €

Kosten (Investition)

Bauvolumen*

705.000 €

Summe

742.000 €

*inkl. 15 % Baunebenkosten, 10 % Baukostensteigerung

alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

Die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, sollten in der mittelfristigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1        Erläuterung zur Vorplanung

2        Lageplan