Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 4) "Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm", Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 051/21/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm (vgl. Anlage 1 und 2), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ (siehe Anlage 3) eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023 bereitzustellen.

3.   Die Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt werden.


 

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem den Knoten Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 4) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

 

Der Handlungsschwerpunkt liegt an den zwei Hauptverkehrsstraßen Zehlendorfer Damm und Thomas-Müntzer-Damm und der Sammelstraße Meiereifeld. Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen liegt auf den beiden Hauptstraßen bei über 12.000 Fahrzeugen am Tag, während das Meiereifeld weniger als die Hälfte davon aufweist. Der Knoten hat damit die höchste Kfz-Auslastung im gesamten Gemeindegebiet. Das Hauptnetz des Radverkehrs verläuft ebenfalls über diesen Knoten, sodass hier eine Überlagerung wichtiger Netzstrukturen stattfindet.

 

Das Hauptproblem besteht darin, dass die Führung des Radverkehrs sowohl auf der Fahrbahn als auch im Seitenraum unübersichtlich, uneindeutig, unvollständig und umwegbehaftet ist. Zudem sind die Sichtverhältnisse für alle am Verkehr Teilnehmenden durch die Bepflanzungen eingeschränkt. Im südwestlichen Abschnitt des Zehlendorfer Damms gibt es eine ungewöhnliche Führung des Kfz-Verkehrs, bei der sich eine Abbiegespur hinter einer Baumreihe befindet, während sich auf der gegenüberliegenden Seite eine sehr flächenintensive Stellplatzanlage mit eigener Ausfahrt befindet. Der Knoten Zehlendorfer Damm/ Förster-Funke-Allee ist von der Geometrie ungünstig gestaltet, sodass die Begegnung mit Linienbussen nicht möglich ist. Außerdem fehlt es an Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr.

 

Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitete das beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 20.01.2020 und Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 22.01.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 015/20 im Bauausschuss am 22.02.2021 und im UVO-Ausschuss am 24.02.2021 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

 

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf dem Lageplan Anlage 2 dargestellt.

 

Im Zuge der Vorplanung wurden für den Knoten Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm eine Minimal- und eine Maximalvariante entwickelt und gegeneinander abgewogen.

Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zur Minimalvariante (Beibehaltung LSA) als Vorzugsvariante.

 

 

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführende Planung:

 

Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm

Kosten (Aufwand)

Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung

18.500 €

Kosten (Investition)

Weitere Planungsphasen

25.500 €

Kosten (Investition)

Bauvolumen*

777.000 €

Summe

821.000 €

*inkl. 15 % Baunebenkosten, 15 % Baukostensteigerung, 5 % Nebenkosten

alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

Die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, sollten in der mittelfristigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden.

 

Ergänzende Erläuterungen zur Überarbeitung des Beschlussvorschlages

Dieser Grundsatzbeschluss hat den Fachausschüssen als Drucksache-Nr. 051/21 bereits vorgelegen (Ursprungs-Drucksache). Er wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 31.05.2021 mit 6 „Ja“ / 0 „Nein“ / 1 „Enthaltung“ und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vom 02.06.2021 mit 2 „Ja“ / 1 „Nein“ / 6 „Enthaltungen“ sowie einem Änderungsvorschlag weiterempfohlen.

Diskutiert wurde in den Fachausschüssen vor allem die Parkplatzsituation vor den Gewerbeflächen Zehlendorfer Damm 121-129. Es wurde kritisch hinterfragt, ob eine Reduktion der vorhandenen Stellplatzanzahl den Gewerbetreibenden schaden und ruhenden Verkehr in die umliegenden Wohnstraßen verdrängen könnte oder ob diese Stellplätze hauptsächlich von Mitarbeitenden/ Anwohnern genutzt werden.

Des Weiteren wurde der vorgeschlagene Zweirichtungsradweg entlang der Landesstraße L 77 Zehlendorfer Damm diskutiert, welcher Grundlage für diese Knotenpunktsplanung ist. Zum Zeitpunkt der Beratungen von DS-Nr. 051/21 lag eine Entscheidung der Gemeindevertretung dazu noch nicht vor. Der UVO-Ausschuss formulierte deshalb als Abweichende Stellungnahme/ Änderungsvorschlag: „Der Zweirichtungsradweg ist nur eine Option, mit der diese Kreuzung versehen werden könnte. Der Zweirichtungsradweg ist nicht Inhalt dieser Beschlussplanung, sondern er wird in einer gesonderten Planung behandelt.“ Er empfahl die (Ursprungs-)Druck­sache mit diesem Änderungsvorschlag weiter.

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.06.2021 fand DS-Nr. 051/21 zwar Zustimmung, auch hier wurde aber eingehend über die Stellplatzthematik diskutiert. Im Ergebnis wurde eine Entscheidung zunächst zurückgestellt.

Im Hinblick auf die Führung des Radverkehrs entlang der Landesstraße L 77 liegt mit DS-Nr. 024/22 (siehe dazu Anlage 3) inzwischen ein Grundsatzbeschluss vor, der den Bürgermeister beauftragt, den Zweirichtungsradweg weiter untersuchen und eine Entwurfsplanung anfertigen zu lassen. Teil dieser Entwurfsplanung soll ebenfalls die Ausarbeitung des in dieser Drucksache DS-Nr. 051/21/1 behandelten Knotens Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm/ Meiereifeld sein. Eine zusammenhängende und in sich schlüssige Planung der Radverkehrsführung entlang des Zehlendorfer Damms ist ohne den hier vorliegenden Grundsatzbeschluss jedoch nicht realisierbar.

Mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll Ende 2022 begonnen werden. Dabei sollen, den Diskussionen in den bisherigen Ausschussberatungen entsprechend, die Problematik der Anzahl und Anordnung von Stellplätzen, die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr sowie die Möglichkeiten einer Parkraumbewirtschaftung ergebnisoffen untersucht und den Fachausschüssen im Rahmen des Errichtungsbeschlusses zur Information und Meinungsbildung vorgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1        Erläuterung zur Vorplanung

2        Lageplan

3       DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022, Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Linienbezogener Handlungsschwerpunkt Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm, Grundsatzbeschluss (ohne Anlagen)