Betreff
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-043 "Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 022/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stamm­bahn“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 21.02.2011 gebilligt.

2)         Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009 beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan wird u. a. angestrebt, insbesondere die öffentlichen Flächen für den ruhen den Verkehr im unmittelbaren Umfeld des Adam-Kuckhoff-Platzes (Marktplatz) und des (z. Zt. noch stillgelegten) Bahnhofes „Kleinmachnow/ Düppel“ zu sichern.

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 09.03.2010 statt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.11.2010 bis einschließlich 03.12.2010. Dabei gab es jedoch keine Äußerungen, die zu einer Änderung der planerischen Grund­konzeption geführt hätten.

In der parallel vorgenommenen förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte der Hinweis der Deutschen Bahn, dass neben der im ersten Entwurf dargestellten Fläche (Flur 8, Flurstück 2038) auch das Flurstück 2042 als gewidmete Fläche für Bahnanlagen zu betrachten und kommunalen Planungen damit nicht zugänglich ist. Planfestgestellte Flächen sind vielmehr nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen und dürfen mit keiner anderen Nutzung überplant werden.

 

Im 1. Entwurf war die Fläche Flur 8, Flurstück 2042 als „Grünfläche“ sowie teilweise als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ festgesetzt. Für die im 2. Entwurf nun geänderte Darstellung von Flurstück 2042 ist eine erneute Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden erforderlich.

Weitere redaktionelle Änderungen betreffen grünordnerische Festsetzungen, welche der Anl. 3 (Gegenüberstellung der Änderungen) zu entnehmen sind.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

 

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

 

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Geltungsbereich KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“

2)         Bebauungsplan-Entwurf (2. Entwurf, Stand: 21.02.2011)

nur zur Information:

3)         Gegenüberstellung der Änderungen 1. Entwurf (Stand 23.09.2010) zu 2. Entwurf (21.02.2011)

4)         Kanzlei Dr. Scharmer, rechtliche Einschätzung zu den Flächen der DB AG im Geltungsbereich