1)
Zweckgebunden für die Sanierung des
Panzerdenkmals gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der Bodenverwertungs- und ‑verwaltungs
GmbH (BVVG) oder einer von ihr treuhänderisch mit der Durchführung der
Sanierung betrauten Gesellschaft einen Zuschuss in Höhe von 21 % der dabei
anfallenden Materialkosten, höchstens jedoch einen Betrag von 20.000 €.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Betrag haushaltstechnisch abzusichern.
2)
Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt die
unentgeltliche Übertragung der in Anlage 2 durch Schraffur
gekennzeichneten Flächen – ca. 50.739 m² Holzung – nach Abschluss der
Sanierung des Panzerdenkmals an. Die Gemeinde trägt die Kosten der Beurkundung
der Übertragung dieser Waldflächen.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit
der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) über die Bedingungen für den
Ankauf weiterer Flächen der BVVG im Gemeindegebiet – vgl. farbige
Kennzeichnung in Anlage 3 – zu verhandeln. Die Gemeindevertretung
ist über die Verhandlungsergebnisse zu unterrichten.
Anlagen:
1)
Standort Panzerdenkmal (Panzer durch
Baufahrzeug ersetzt),
Ausschnitt Luftbild (April 2009) mit Liegenschaftskarte
2)
Karte Flächen im direkten räumlichen
Zusammenhang mit dem Panzerdenkmal
(BVVG-Flächen zur unentgeltlichen Übertragung an die Gemeinde)
3)
Karte Flächen ohne direkten räumlichen
Zusammenhang mit dem Panzerdenkmal
(BVVG-Kaufangebot an die Gemeinde in Vorbereitung)
4)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
u. Kultur, Ergebnisprotokoll des Gesprächs v. 06.09.2010 zum Panzerdenkmal
Kleinmachnow
5)
BVVG, Schreiben vom 24.09.2010
Problembeschreibung/Begründung:
An
dem in die Denkmalliste des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Signatur 40 20 20/230
vom 20.03.1995 eingetragenen „Panzerdenkmal (Panzer jetzt durch Baufahrzeug
ersetzt)“ sollen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Denkmal befindet
sich an der BAB A 115 auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1,
Flurstücke 2220, 282 (vgl. Anl. 1).
In
Vorbereitung dieser Maßnahmen ließ die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH
(BVVG) als Eigentümerin von Grundstück und Denkmal im Jahr 2009 ein
Sanierungskonzept erarbeiten. Danach sind insbesondere vorgesehen:
-
Erfassung des Bestandes, einschl.
bodenarchäologischer Spurensicherung/Dokumentation
-
Einhausung des Denkmals für die Dauer
der Arbeiten von ca. 14 Wochen, Baustelleneinrichtung
-
Graffitibeseitigung an Sockel und
Schneefräse
-
Sanierung der Schneefräse, einschl.
Innenraumkonservierung und Oberflächenversiegelung
-
Sanierung des Sockels einschl.
Zinkblechabdeckung und Graffitischutz
-
Herstellung der Außenanlagen (u. a. Geländemodellierung,
Verlegung von Rollrasen auf dem Plateau, Überarbeitung der ehemaligen Fahnenmast-
und Scheinwerferhalterungen)
-
Schutzeinzäunung (Höhe 2,0 m) mit
Tor (Breite 1,0 m)
Die
daraus resultierenden Materialkosten belaufen sich auf 71.252,17 € brutto
(Stand 06.11.2009). Es ist vorgesehen, die Arbeiten durch
Arbeitsförderungsmaßnahmen eines Fachunternehmens ausführen zu lassen.
Nicht
Bestandteil des Sanierungskonzeptes ist eine ergänzend von verschiedenen Seiten
angeregte Umgestaltung der Schallschutzwand an der BAB A 115 durch Herstellung
eines verglasten Abschnittes, um das Panzerdenkmal besser von der Autobahn aus sichtbar
zu machen. Dazu wird das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
(MWFK) nach Abschluss der geplanten Sanierung direkt Kontakt mit dem
Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Autobahn aufnehmen.
In
mehreren Beratungen zwischen der BVVG, dem Land Brandenburg, hier: dem MWFK, den
Ämtern für Denkmalpflege und der Gemeinde Kleinmachnow in den Jahren 2009 und
2010 wurde ein Vorschlag zur Aufteilung der o. a. Sanierungskosten (Materialkosten)
erarbeitet.
Bereits mit
Schreiben vom 22.01.2010 – vgl. Information-Nr. 06/10 u. Ergänzung zur
Information-Nr. 06/10 zum Bauausschuss am 22.02. u. zum KuSo-Ausschuss am
23.02.2010 – war das MWFK an die Gemeinde herangetreten und hatte um die
wohlwollende Prüfung einer Kostenbeteiligung gebeten. Im Gespräch am 06.09.2010
(vgl. Anl. 4, Ergebnisprotokoll) wurde die Kostenaufteilung
aktualisiert: Nunmehr sind von der Grundstückseigentümerin BVVG
23.000,00 € zugesagt, in Aussicht gestellt sind außerdem Fördermittel in
Höhe von 23.000,00 € vom MWFK und von 11.000,00 € vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark. Die BVVG, das MWFK und der Landkreis haben damit gegenüber
dem Stand 01/2010 ihre Kostenbeteiligungen um insgesamt 9.000 € erhöht.
Der
Anteil, der von der Gemeinde Kleinmachnow zu tragen ist, beläuft sich weiter –
und gegenüber 01/2010 unverändert – auf 15.000,00 €, das entspricht ca.
21 % der o. a. Materialkosten. Da voraussichtlich ergänzende Arbeiten wie
z. B. das Freischneiden sowie die Beseitigung von Absprengungen am Denkmalsockel
notwendig sein werden, die im Sanierungskonzept bisher noch nicht enthalten
sind, soll eine Kostenbeteiligung der Gemeinde von bis zu max. 20.000,00 €
ermöglicht werden.
Mittel
für die Sanierung des Panzerdenkmals sind im Haushalt 2011, Untersachkonto „Zuschüsse
für Denkmalpflege an übrige Bereiche“, bisher nicht eingestellt. Da die
zugesagten Fördermittel nur im Jahr 2011 zur Verfügung stehen, ist die
Gesamtmaßnahme in diesem Jahr durchzuführen und der gemeindliche Zuschuss haushaltstechnisch
abzusichern. Der Anteil der Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von max. 20.000,00 €
wird deshalb als außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung zu
stellen sein. Der Zuschuss an die BVVG bzw. an eine treuhänderisch von ihr mit
der Durchführung der Sanierung betrauten Gesellschaft ist mit der Auflage zu
versehen, eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Auf
Drängen des Bürgermeisters hat sich die BVVG inzwischen ergänzend dazu
bereiterklärt, im Rahmen der von ihr gewünschten Übertragung von Panzerdenkmal
und zugehörigem Grundstück (Fl. 1, Flst. 2220, 281) auch weitere, im
Eigentum der BVVG stehende Waldflächen unentgeltlich an die Gemeinde zu
übertragen(vgl. Anl. 5, Schreiben der BVVG). Es handelt sich dabei um
ca. 50.739 m² Holzung, die nach Abschluss der Sanierung von der Gemeinde
übernommen werden (vgl. Anl. 2). Zusammen mit bereits im Eigentum
stehenden Flächen kann so die Erschließung des Denkmals für Pflege- und
Unterhaltungsarbeiten sowie für Besucher über gemeindeeigene Flächen auf Dauer
gesichert werden. Für die laufende Unterhaltung sowie für künftig anfallende
Instandhaltungsmaßnahmen werden entsprechende Ansätze in künftigen Haushaltsplänen
zu veranschlagen sein.
Über den
Ankauf weiterer, im Eigentum der BVVG stehender Waldflächen (vgl. Anl. 3) soll
verhandelt werden.
Aus
Sicht der Verwaltung sollte die Sanierung des Panzerdenkmals, sowohl im
Hinblick auf den fortschreitenden Verfall und zunehmende Vandalismusschäden,
als auch im Hinblick auf den bevorstehenden 50. Jahrestag des Baus der
Berliner Mauer am 13. August 1961, nicht länger hinausgeschoben, sondern
unter den vorstehend erläuterten Prämissen durchgeführt werden. Zahlreiche
Aufrufe dazu, wie z. B. durch die Initiative „Freunde des Panzerdenkmals“ im
Spätsommer 2010, belegen, dass ein öffentliches Interesse am Erhalt der
Denkmalstandorte Grenzgedenkstätte Wachturm („Checkpoint Bravo“ im Europarc),
Stele (unmittelbar an der BAB A 115) und Panzerdenkmal besteht.