Betreff
Übernahme des Panzerdenkmals einschließlich umliegender Waldflächen in das Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow, Sanierung des Panzerdenkmals
Vorlage
DS-Nr. 029/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Zweckgebunden für die Sanierung des Panzerdenkmals gewährt die Gemeinde Kleinmach­now der Bodenverwertungs- und ‑verwaltungs GmbH (BVVG) oder einer von ihr treuhände­risch mit der Durchführung der Sanierung betrauten Gesellschaft einen Zuschuss in Höhe von 21 % der dabei anfallenden Materialkosten, höchstens jedoch einen Betrag von 20.000 €. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Betrag haushaltstechnisch abzusichern.

2)         Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt die unentgeltliche Übertragung der in Anlage 2 durch Schraffur gekennzeichneten Flächen – ca. 50.739 m² Holzung – nach Abschluss der Sanie­rung des Panzerdenkmals an. Die Gemeinde trägt die Kosten der Beurkundung der Über­tragung dieser Waldflächen.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) über die Bedingungen für den Ankauf weiterer Flächen der BVVG im Gemeinde­gebiet – vgl. farbige Kennzeichnung in Anlage 3 – zu verhandeln. Die Gemeindevertretung ist über die Verhandlungsergebnisse zu unterrichten.


Anlagen:

1)         Standort Panzerdenkmal (Panzer durch Baufahrzeug ersetzt),
Ausschnitt Luftbild (April 2009) mit Liegenschaftskarte

2)         Karte Flächen im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem Panzerdenkmal
(BVVG-Flächen zur unentgeltlichen Übertragung an die Gemeinde)

3)         Karte Flächen ohne direkten räumlichen Zusammenhang mit dem Panzerdenkmal
(BVVG-Kaufangebot an die Gemeinde in Vorbereitung)

4)         Ministerium für Wissenschaft, Forschung u. Kultur, Ergebnisprotokoll des Gesprächs v. 06.09.2010 zum Panzerdenkmal Kleinmachnow

5)         BVVG, Schreiben vom 24.09.2010

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

An dem in die Denkmalliste des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Signatur 40 20 20/230 vom 20.03.1995 eingetragenen „Panzerdenkmal (Panzer jetzt durch Baufahrzeug ersetzt)“ sollen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Denkmal befindet sich an der BAB A 115 auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 2220, 282 (vgl. Anl. 1).

In Vorbereitung dieser Maßnahmen ließ die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG) als Eigentümerin von Grundstück und Denkmal im Jahr 2009 ein Sanierungskonzept erarbeiten. Danach sind insbesondere vorgesehen:

-          Erfassung des Bestandes, einschl. bodenarchäologischer Spurensicherung/Dokumentation

-          Einhausung des Denkmals für die Dauer der Arbeiten von ca. 14 Wochen, Baustelleneinrichtung

-          Graffitibeseitigung an Sockel und Schneefräse

-          Sanierung der Schneefräse, einschl. Innenraumkonservierung und Oberflächenversiegelung

-          Sanierung des Sockels einschl. Zinkblechabdeckung und Graffitischutz

-          Herstellung der Außenanlagen (u. a. Geländemodellierung, Verlegung von Rollrasen auf dem Plateau, Überarbeitung der ehemaligen Fahnenmast- und Scheinwerferhalterungen)

-          Schutzeinzäunung (Höhe 2,0 m) mit Tor (Breite 1,0 m)

Die daraus resultierenden Materialkosten belaufen sich auf 71.252,17 € brutto (Stand 06.11.2009). Es ist vorgesehen, die Arbeiten durch Arbeitsförderungsmaßnahmen eines Fachunternehmens ausführen zu lassen.

Nicht Bestandteil des Sanierungskonzeptes ist eine ergänzend von verschiedenen Seiten ange­regte Umgestaltung der Schallschutzwand an der BAB A 115 durch Herstellung eines verglasten Abschnittes, um das Panzerdenkmal besser von der Autobahn aus sichtbar zu machen. Dazu wird das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) nach Abschluss der ge­planten Sanierung direkt Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Autobahn aufnehmen.

In mehreren Beratungen zwischen der BVVG, dem Land Brandenburg, hier: dem MWFK, den Ämtern für Denkmalpflege und der Gemeinde Kleinmachnow in den Jahren 2009 und 2010 wurde ein Vorschlag zur Aufteilung der o. a. Sanierungskosten (Materialkosten) erarbeitet.

Bereits mit Schreiben vom 22.01.2010 – vgl. Information-Nr. 06/10 u. Ergänzung zur Information-Nr. 06/10 zum Bauausschuss am 22.02. u. zum KuSo-Ausschuss am 23.02.2010 – war das MWFK an die Gemeinde herangetreten und hatte um die wohlwollende Prüfung einer Kostenbeteiligung gebeten. Im Gespräch am 06.09.2010 (vgl. Anl. 4, Ergebnis­protokoll) wurde die Kostenaufteilung aktualisiert: Nunmehr sind von der Grundstückseigentümerin BVVG 23.000,00 € zugesagt, in Aus­sicht gestellt sind außerdem Fördermittel in Höhe von 23.000,00 € vom MWFK und von 11.000,00 € vom Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die BVVG, das MWFK und der Landkreis haben damit gegen­über dem Stand 01/2010 ihre Kostenbeteiligungen um insgesamt 9.000 € erhöht.

Der Anteil, der von der Gemeinde Kleinmachnow zu tragen ist, beläuft sich weiter – und gegen­über 01/2010 unverändert – auf 15.000,00 €, das entspricht ca. 21 % der o. a. Materialkosten. Da voraussichtlich ergänzende Arbeiten wie z. B. das Freischneiden sowie die Beseitigung von Absprengungen am Denkmalsockel notwendig sein werden, die im Sanierungskonzept bisher noch nicht enthalten sind, soll eine Kostenbeteiligung der Gemeinde von bis zu max. 20.000,00 € ermöglicht werden.

Mittel für die Sanierung des Panzerdenkmals sind im Haushalt 2011, Untersachkonto „Zuschüsse für Denkmalpflege an übrige Bereiche“, bisher nicht eingestellt. Da die zugesagten Fördermittel nur im Jahr 2011 zur Verfügung stehen, ist die Gesamtmaßnahme in diesem Jahr durchzuführen und der gemeindliche Zuschuss haushaltstechnisch abzusichern. Der Anteil der Gemeinde Klein­machnow in Höhe von max. 20.000,00 € wird deshalb als außerplanmäßige Ausgabe im Haus­haltsjahr 2011 zur Verfügung zu stellen sein. Der Zuschuss an die BVVG bzw. an eine treuhände­risch von ihr mit der Durchführung der Sanierung betrauten Gesellschaft ist mit der Auflage zu ver­sehen, eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Auf Drängen des Bürgermeisters hat sich die BVVG inzwischen ergänzend dazu bereiterklärt, im Rahmen der von ihr gewünschten Übertragung von Panzerdenkmal und zugehörigem Grund­stück (Fl. 1, Flst. 2220, 281) auch weitere, im Eigentum der BVVG stehende Waldflächen unent­geltlich an die Gemeinde zu übertragen(vgl. Anl. 5, Schreiben der BVVG). Es handelt sich dabei um ca. 50.739 m² Holzung, die nach Abschluss der Sanierung von der Gemeinde übernommen werden (vgl. Anl. 2). Zusammen mit bereits im Eigentum stehenden Flächen kann so die Erschlie­ßung des Denkmals für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sowie für Besucher über gemeinde­eigene Flächen auf Dauer gesichert werden. Für die laufende Unterhaltung sowie für künftig an­fallende Instandhaltungsmaßnahmen werden entsprechende Ansätze in künftigen Haushalts­plänen zu veranschlagen sein.

Über den Ankauf weiterer, im Eigentum der BVVG stehender Waldflächen (vgl. Anl. 3) soll ver­handelt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Sanierung des Panzerdenkmals, sowohl im Hinblick auf den fortschreitenden Verfall und zunehmende Vandalismusschäden, als auch im Hinblick auf den bevorstehenden 50. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer am 13. August 1961, nicht länger hinausgeschoben, sondern unter den vorstehend erläuterten Prämissen durchgeführt werden. Zahlreiche Aufrufe dazu, wie z. B. durch die Initiative „Freunde des Panzer­denkmals“ im Spät­sommer 2010, belegen, dass ein öffentliches Interesse am Erhalt der Denkmal­standorte Grenz­gedenkstätte Wachturm („Checkpoint Bravo“ im Europarc), Stele (unmittelbar an der BAB A 115) und Panzerdenkmal besteht.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 20.000,00

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO: 20.000,00

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: